Ich setze hier mal die offizielle Niederschrift dieses Paragraphen rein:

Das Handyverbot im Auto ist nicht nur auf das Telefonieren beschränkt, es untersagt jede Art der Nutzung, § 23 Absatz 1a StVO. Das heißt, es ist grundsätzlich verboten, das Handy während der Fahrt zu bedienen. Dieses Verbot betrifft übrigens nicht nur das reine Telefonieren, sondern beispielsweise auch das Tippen von Nachrichten, sei es auf Facebook oder per SMS oder E-Mail.

Aber nicht nur das Bedienen von Mobiltelefonen ist untersagt. Auch alle weiteren elektronischen Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen, sprich Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder, dürfen während der Fahrt nicht bedient werden.

Das gilt auch für Videobrillen und andere auf dem Kopf getragene, visuelle Ausgabegeräte. Nur wenn das Gerät über eine Sichtfeldprojektion verfügt, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Hoffe, geholfen zu haben.

Dieter

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