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Detlef110

10.04.2010
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frecherm
12.02.2010, 20:53
Pfändung durch Jugendamt bei Krankheit und folgende Arbeitslosigkeit

Wie weit darf mich das Jugendamt bei Krankheit herunterpfänden für meinen 14 jährigen Sohn? Zur Zeit würde ich von der Krankenkasse 1054,00 Euro netto von der Kasse bekommen. Das Jugendamt pfändet mich bis auf 659,00 Euro herunter. Ist das rechtens? Kann mir die Medikamente für die Genesung sowie Monatsmarke nicht leisten, da überall Zahlungsverpflichtungen vorliegen. Kann ich bei der Arbeitsagentur Zuschüsse beantragen?Kann ich dagegen vorgehen? Ab dem 01.04.2010 werde ich arbeitslos sein und bekäme dann ca. 790,00 Euro Arbeitslosengeld? Wie weit darf hier das Jugendamt mich herunterpfänden? Es wird zudem auch verlangt, dass ich dem Amt bei Arbeitslosigkeit Bewerbungen vorlege...ist das auch rechtens?

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Antwort
von Detlef110
10.04.2010, 18:59

Gehe ich richtig in der Annahme das Sie niemals Für ihr Kind bezahlt haben? Ich Frage wegen der Pfändung.Dann ist das alles rechtens, was das Jugendamt von Ihnen ab verlangt! So etwas sollte man sich dann vorher überlegen.

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