Man kann in der Tat einen Briefkasten mieten (auf Unternehmerdeutsch: virtual office). Kostenpunkt offenbar ab 4,99 Euro im Monat. Wenn dort mal Post eingeht, scannt der Anbieter es und man bekommt alles per eMail, oder man lässt es sich zuschicken. Hartnäckigen Fans wird dort sicher auch geholfen ;-)

(Kleiner Tipp, eine Adresse am anderen Ende der Republik :-)

Es scheint auch in Ordnung zu sein, diese Adresse dann bei den Behörden anzugeben, siehe folgendes Zitat eines Anbieters:

"Auch von Seiten der Behörden, z.B. Ordnungsamt, Gewerbeamt oder Finanzamt gibt es grundsätzlich keine Hindernisse, ein Virtual Office als Geschäftsadresse zu nutzen. Es ist lediglich zu beachten, dass immer das Finanzamt, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden, für das Unternehmen zuständig ist. Mietet der Nutzer also für seine Firma ein Virtual Office in Trier, arbeitet jedoch tatsächlich aus seinem Home-Office in Berlin. So ist das Finanzamt in Berlin für sein Unternehmen zuständig. Dem steht jedoch nicht im Wege, dass die virtuelle Geschäftsadresse in Trier als Anschrift für die Firma genutzt wird.

Für Gewerbeanmeldung, Handelsregister-Eintragung sowie für den gesamten Außenauftritt (Visitenkarten, Impressum, Rechnungen, etc.) kann bedenkenlos eine virtuelle Geschäftsadresse genutzt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie nach der Gewerbeanmeldung erhalten, ist daher als inländische Geschäftsanschrift die Adresse des Virtual Office anzugeben (die auch im Außenauftritt der Firma genutzt werden soll), als Ort der Geschäftsleitung jedoch die Wohnanschrift des Inhabers bzw. Unternehmers. Falsche Angaben sind hierbei unbedingt zu unterlassen! Das Finanzamt könnte – auch nach Erteilung der Steuernummer – jederzeit unangekündigt eine Prüfung der tatsächlich Umstände vornehmen. Werden die vorangegangenen Hinweise beachtet, ist es jedoch erlaubt und vollkommen legal, ein Virtual Office als inländische Geschäftsanschrift zu nutzen."

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