Ob es sich lohnt... Naja muss man durchrechnen...

Aber es ist so, dass du sobald du an mindestens einen Tag im Jahr verheiratet bist, das ganze Jahr auf die neue Art versteuert wird. Soll heißen du kannst am 31. Dez heiraten und dann das gesamt Jahr als Paar versteuern. Dadurch bekommst, du zumindest manche Freibeträge in doppelter Höhe. Ich schätze es würde sich schon lohnen, aber um es genau zu sagen, braucht man die Zahlen!

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Hallo, die Frage ist wie dieser Lastenaufzug im Vertrag erwähnt ist. Wenn jeder Mieter Aspruch auf die Nutzung hat, dann ist es die Verantwortung des Vermieters das dieser Aufzug auch funktioniert. Wenn allerdings nur der Personenaufzug für euch ist, dann wirst du da mit einer Klage nicht weit kommen schätze ich. Allerdings sind mir leider auch keine Urteile dazubekannt... Welches Haus hat den heutzutage noch einen eigenen Lastenaufzug...? Aber klar, Außnahmen gibt es immer...

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