Danke für eure vielen Antworten, aber...
Um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen und sie gleichzeitig passend zu beantworten:
Ich muss keine Harz IV Ablehnung bekommen um Wohngeld beziehen zu dürfen. Verhältnismäßig ist es zwar sinnvoller bei einem geringen Einkommen Harz IV zu beantragen, es gibt aber keine gesetzlich bindende Regelung.
Es ist dem Antragsteller selbst überlassen ob er Wohngeld oder Harz IV beantragt, so lang er der Meinung ist auch mit weniger auskommen zu können. (Hat mir die nette Frau vom Grundsicherungsamt erzählt).
In meinem Fall habe ich einen schriftlichen Wohngeldantrag gestellt und noch ein formfreies Schreiben verfasst, in dem ich meine Situation geschildert habe und unmissverständlich zu verstehen gegeben habe, dass ich kein Harz IV beantragen werde.
Resultat: Einen Monat später kam mein Wohngeldbescheid ins Haus geflattert und mir wurde das Wohngeld überwiesen.