Hallo Laurin793

Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit gilt für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, entsprechend darfst Ebay dir kein Geschäftskonto verweigern, jedoch darfst du auch kein Privatkonto anlegen, wenn die AGBs Minderjährige ausschließen.

Folgende Argumentationswege sind möglich:

  1. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters, wenn kein legitimer Grund vorliegt. Ein solcher legitimer Grund ist die geringere Rechtssicherheit von Händlern bei Geschäften mit beschränkt geschäftsfähigen Personen. In deinem Fall fällt dieser legitime Grund durch Gerichtsentscheidung weg, würde man dir jetzt ein Geschäftskonto verweigern würde das allgemeine Gleichstellungsgesetz wieder greifen.
  2. Würde man eine Firma allein aufgrund des Alters seines Geschäftsführers ein Geschäftskonto verweigern, so entsteht dieser Firma ein Nachteil gegenüber Konkurrenten. Damit würde es unter unlauteren Wettbewerb fallen: https://dejure.org/gesetze/UWG/3a.html
  3. Eine Firma stellt unter Umständen eine juristische Person da, für welche weder ein Lebensalter noch der Zustand der Minderjährigkeit definiert ist. Eine AGB Formulierung, dass Minderjährige sich nicht anmelden dürfen würde also nicht greifen.

Letztendlich ist es ja auch so, dass § 112 BGB ein ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollter Rechtsweg ist und der Staat ermöglicht Einzelfallentscheidungen durch Gerichte ja nicht zum Spaß.

Die Einzelfallentscheidung ob ein Minderjähriger reif genug für einen Geschäftsbetrieb ist haben nicht multinationalen Großkonzerne zu treffen, sondern ein deutsches Familiengericht.

LG

Darkmalvet

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