Frage
Hallo, Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern ab einem Jahresgehalt von 100.000 Euro. Da die Eltern Haus und Hof haben müsste das Haus veräussert werden um die Pflege zu finanzieren sofern auch keine Ersparnisse vorhanden sind. Das Schonvermögen, welches die beiden behalten dürfen liegt bei je Person 5.000 Euro.
VG