Du meinst bestimmt Arbeitslosengeld 1.

Wenn das der Fall ist, dann musst du prüfen, wie viel Anspruch du insgesamt vor Beginn der Umschulung hattest.

Während einer Umschulung werden diese Tage aber nur zur Hälfte abgezogen. Sprich bei 18 Monaten wurden die 9 Monate angerechnet.

Wenn du vorher schon 3 Monate bezogen hast und dir anschließend 9 angerechnet werden, hast du alles aufgebracht, da man nur 12 Monats Anspruch auf ALG1 hat.

Da man aber eine Umschulung macht, wird diese Zeit nicht nur zur Hälfte angerechnet, das Arbeitsamt muss dir nämlich noch 30 Tage Restanspruch nach deiner Umschulung lassen, damit du nicht direkt in die Jobcom rutscht. Sobald du also einen Restanspruch von 30 Tagen erreicht hast, dürfen die nicht weiter abziehen, da du nicht faul zuhause sitzt. Wenn die Umschulung 6 Jahre dauert, was unwahrscheinlich ist, verbleibt am Ende immer noch 1 Monat Anspruch.

Wenn du nach deiner Umschulung also noch einen Monat Leistungen bezogen hast, musst du dich bei der Jobcom melden.

Diese Rechnung gilt auch bei Lehrgängen Seminaren etc..

Wenn du 12 Monate Anspruch auf ALG1 hast und direkt einen Lehrgang über die Agentur machst, welcher 3 Monate dauert, dann werden dir hiervon 1 1/2 Monate angerechnet. Somit hast du nach dem dreimonatigen Lehrgang noch 10 1/2 Monate Anspruch, statt 9 Monaten.

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