Kündigungsverzicht 1Jahr?
Hallo,
ich habe am 12.03.2020 einen Mietvertrag unterschrieben mit Beginn ab 15.4. Ich habe die Klausel drin stehen „Der Mieter und der Vermieter verzichten bei dem Abschluss eines Mietvertrages auf unbestimmte Zeit, wechselseitig für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.“ Ich möchte bis Ende Februar 2021 kündigen, kann ich dann auch zum 31.05.2021 raus oder erst am 31.07.2021?
Kündigungsfrist,
Mietrecht
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