Ja, es scheint als verlange Amazon beim Kauf von Geschenkgutscheinen nun zusätzlich Daten. Lt. Amazon verlangen die neuen Zahlungsdienstgesetze der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), dass bestimmte personenbezogene Daten für bestimmte Transaktionen gesammelt und überprüft werden, insbesondere bei der Verwendung von Geschenkgutscheinen, wie z. B. Verkäufe von Marketplace-Verkäufern. Ob dies rechtens ist, stelle ich jedoch in Frage und sollte geklärt werden. Auf die Anfrage, welche Produkte nun mit dem Amazon-Gutschein gekauft werden können, verweist Amazon darauf, dass Geschenkkarten nur für den Kauf von "berechtigten Produkten" verwendet werden dürfen, erläutert aber nicht weiter, welche Produkte berechtigt sein sollen! Stattdessen wird auf die Amazon-Startseite verwiesen (Super-Service oder tolle KI?).

Die Dokumente sollen folgende Kriterien erfüllen:" -Das Dokument muss den Namen der Person und die Wohnadresse sowie das Logo des Anbieters enthalten. -Das Dokument muss innerhalb von 120 Tagen datiert werden. -Das Dokument muss kein Screenshot sein."

Seltsam ist schon, dass Amazon als Beispiel-Dokument Stromrechnungen (Gas, Wasser, Strom, TV, Internet, Mobiltelefon oder Festnetz), Kontoauszug, oder Kreditkartenabrechnung" verlangt.

Hier wäre wohl der Verein für Konsumentenschutz einzuschalten.

 

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