Ich wohne mit meiner Lbensgefährtin und deren Sohn im EG in einem Zeifamilienhaus, die Scwester meiner Partnerin und ihr Mann im OG. Nun gehört zu diesem Haus noch ein Grundstück mit ca. 1200 m2 u.A. mit 6 Obstbäumen. Nun ist es so, das der Vermieter jedesmal, wenn eine Sorte Obst reif ist, der Vermieter erscheint, das Obst holt und wieder verschwindet. Da der Gartenzu der unteren Wohnung gehört, war ich der Meinung, das das auch das Obst beinhaltet. Als ich nun im Bezug auf den Garten, nochmal unseren Mietvertrag "studierte", musste ich feststellen, das wir den Garten pflegen müssen, sonst nichts. Heisst dies, das ich der " Dumme" bin und den Garten wirklich nur pflegen darf, auf das Obst habe ich aber tatsächlich keinen Anspruch ? Das würde mich dann nicht mehr wundern, denn unser Vermieter sagt uns auch nie Bescheid wann er komm, das ist auch nicht OK