Antwort
Was denn nu?
Was denn nu?
Hallo Papilion,
" ... hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom XX.XX.XXXX fristgerecht zum 31. März 2013. Ich bitte Sie, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen. ..."
Zur Frist: Schau mal in Deinen Arbietsvertrag bzw. § 622 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html)
Denk an die zweifache Ausfertigung und lass Dir ein Kündigungsschreiben gegenzeichnen. Dann hast Du einen Nachweis, falls es Ärger gibt....
VG Chris