Welcher Mietvertrag ist relevant?
Wir haben 8.2013 ein Haus mit 3 Wohnungen gekauft. Mietverträge wurden übernommen. Ein Mieter hat dann nach Ehescheiduhng 9.2015 einen neuen Mietvertrag als Single erhalten (alter Mietvertrag aus 4.2012 lautete auf Ehepaar). Nun haben wir dem Mieter in 6.2020 mit Verweis auf den letzten aktuellen Mietvertrag ordentlich wegen Eigenbedarf gekündigt. D.h. er sollte bis zum 30.09.20 ausziehen. Sein hinzugezogener Anwalt verweist auf die Altverträge mit somit 9 Monaten Kündigungsfrist. Welcher Mietvertrag ist rechtens?