Vorweg: Das SEPA-Lastschriftverfahren bzw. korrekterweise die Mandate sind NICHT mit der Einzugsermächtigung oder dem Abbuchungsauftrag gleichzusetzen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die nur anscheinend identisch sind. SEPA-Lastschriften benötigen eine spezielle rechtliche Form und sind vorautorisiert, statt, wie bspw. bei der Einzugsermächtigung, nachautorisiert.
1.) Es wird von SEPA-Basislastschrift-Mandat gesprochen. Das ist das SEPA-Pendant zur deutschen Einzugsermächtigung. 2.) Es wird von SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gesprochen. Das ist das SEPA-Pendant zum deutschen Abbuchungsauftrag. 3.) Die nationalen Verfahren entfallen ab dem 01.02.2014. Für Einzugsermächtigungen kann man die Umdeutungsregelung nutzen, Diese also in Basismandate (CORE) umwandeln, sofern sie schriftlich und vom Kontoinhaber (!) eigenhändig unterschrieben vorliegen. Zudem ist eine entsprechende Information an den Kontoinhaber nötig. Abbuchungsaufträge kann man nicht umwandeln. Hier sind stets zingend neue Firmenmandate (B2B) einzuholen.
Nachfolgend noch einige Klarstellungen zu den unkorrekten Ausführungen des Vorredners: Die SEPA-Firmenlastschrift kann man zwar tatsächlich nur zwischen Unternehmen nutzen, aber es hat mit einem ominösen "Bankenanschluß" bzw. mit EBICS natürlich nichts zu tun. Zwei Unternehmen können dieses Mandat schließen und dann darf der Zahlungsempfänger B2B-Lastschriften tätigen. Was der Vorredner hier ggf. meint, ist, daß die Datenübertragung zwischen Lastschrifteinreicher und Bank vereinbart werden muß. Da gibt es aber zwischen SEPA-Basis- und SEPA-Firmenlastschrift exakt Null Unterschied.
Bleibt noch zu erwähnen: Wer bereits jetzt mit der Einholung von Mandaten starten möchte, sollte ein Kombimandat nutzen.