Wir sind 4 Gesellschafter, jeder hat 25 % . Ziel der Gesellschaft war die Errichtung und der Betrieb eines Pflegewohnheims für Betreutes Wohnen. Dieses Ziel war 2000 erreicht. Die Gesellschaft ist auf bestimmte Dauer bis zum 31.12.2015 errichtet.
Jetzt hat der Geschäftsführer einem Gesellschafter heimlich seinen Anteil für 25000 € abgekauft und dieser ist zum 31.12.2010 aus der Gesellschaft ausgeschieden.
In unserem Vertrag steht:
Die Gesellschaftsanteile sind veräusserlich und belastbar. Die Veräusserung und Belastung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung der Gesellschafterversammlung mit Einstimmigkeit. Vor Ablauf des 31. Dez. 2015 ist eine Veräusserung der Gesellschaftsanteile nicht möglich. Will ein Gesellschafter seinen Anteil an einen oder mehrere Dritte verkaufen, hat es diesen zunächst den übrigen Gesellschaftern schriftlich unter Angabe des kaufinteressierten Dritten und des Kaufpreises zum Kauf anzubieten. Insoweit haben die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht.
Ich habe dem Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt, dass ich mit seinem Erwerb nicht einverstanden bin und der Kauf meiner Ansicht nach rechtlich nicht zulässig ist.
Der "ausgeschiedene" Gesellschafter hat sogar den neuen Kreditvertrag unterschrieben.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen???? Muss ich unbedingt einen Anwalt einschalten um zu meinem Recht zu kommen??