"Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können."

Würde doch bedeuten:

2017 = Gründung = unter 17.500 = alles ok

2018 = Folgejahr = unter 50.000 = alles ok

2019 = unter 17.500 = alles ok?

Oder verdrehe ich da etwas?

...zur Antwort