Hallo,
ich bräuchte Auskunft für den folgenden Sachverhalt:
Ein Gläubiger hat eine Forderung von 1.113,70 Euro gegen mich, die er auch bereits 2x angemahnt hat. Ich habe am 28.06.2011 Zahlung geleistet und habe damit die Sache als erledigt angesehen.
Kurze Zeit später bekomme ich vom Amtsgericht einen Mahnbescheid mit dem Datum 11.07.2011. Grund: Ein dort am 08.07.2011 eingegangener Antrag aufgrund der oben genannten Sache. Ich habe gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, eine Kopie meines Kontoauszugs dazugelegt und dies per Einschreiben mit Rückschein versandt. Eine Antwort des Amtsgerichts (kommt die?) habe ich noch nicht, trotzdem habe ich die Sache erneut als erledigt betrachtet.
Nun schreibt mir aber der Rechtsanwalt des Gläubigers und verlangt von mir eine Zahlung von 185,51 Eure aufgrund von "Zinsen als Verzugsschaden gem.§ 288 BGB als auch die Kosten für den Mahnbescheid sowie diefür meine Inanspruchnahme angefallenen Gebühren".
Ist die Forderung des Anwalts rechtens? Schließlich wurde das Mahnverfahren erst nach meiner Zahlung eingeleitet (nach dem Schreiben am 05.07.2011).