@Snooopy155

Danke für Deine Antwort:

Zu dem Vorgang kann ich ergänzen, dass der Anwalt in seinem Schreiben bestätigt, dass meine Zahlung am 28. Juni erfolgte. Und aus seiner Kostenaufstellung ist ersichtlich, dass er das Mahnverfahren zum 05. Juli eingeleitet hat.

Siehst Du hier dann eine Überschneidung?

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