Hallo atlbaby,

dasselbe hatte ich auch eingetragen: "Onlinehandel von digitalen und physischen Waren"

Die Mitarbeiterin vom Gewerbeamt hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass das so nicht geht. Das sei zu allgemein, (ist es auch ;-))

Das hat sie mir via Post mitgeteilt, obwohl die Anmeldung online war.

Geantwortet habe ich per E-Mail. Bis das dann komplett bearbeitet war verstrichen 3 Wochen.

Das Problem ist wohl, dass einige Gewerbeämter in Deutschland die Angabe der Tätigkeit "Onlinehandel von digitalen und physischen Waren" zulassen und andere wiederum nicht.

Wenn Du keine Zeit verlieren möchtest:

"Erstellung und Vertrieb von Bildern in Form von digitalen Dateien und als Prints"

oder so ähnlich. Bin kein Profi, aber ich würde nach meiner Erfahrung, mit meiner Gewerbeanmeldung, so verfahren.

Du kannst es natürlich auch mit "Onlinehandel und Vertrieb von digitalen und physischen Waren sowie Dienstleistungen" probieren, vielleicht klappt es ja doch.

Viel Erfolg

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