Lebenslanges Wohnrecht Aufenthaltsdauer von Besuchern?
Wir haben das Haus von meiner Frau ihren Eltern übernommen und den Bruder ausbezahlt. Die Eltern besitzen lebenslanges Wohnrecht. Nachdem sich die Frau des Bruders getrennt hat, besucht dieser seine Eltern mit seinen Kinder alle zwei Wochen mit Übernachtung. In den Ferien desweilen zeitweise sogar bis zu drei Wochen. In dieser Zeit wird alles als selbstverständlich mitbenutzt z.B. Gartenanlage. Wir kommen uns vor wie eine Hotelanlage. Weiß jemand wie das mit Dauer von Besuchen geregelt ist? Oder Benutzung Gartenanlage?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Bo
erbrecht,
Immobilien
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