Hab ma selbst recherchiert!

"Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf das Händlergeschäft ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamen Widerruf des Händlergeschäfts auch an diesen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden."

"Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs des Händlergeschäfts an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, so führt das hinsichtlich des Darlehensvertrag zu den gleichen Folgen, die eintreten würden, wenn der Darlehensvertrag selbst widerrufen worden wäre."

Quelle:

AGB Teilzahlungsgeschäft/ Vertrag zwischen

PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. 20-24 Boulevard Royal, 2449Luxemburg und Darlehensnehmer.

Das heißt soviel wie, dass wenn man vom Händler ein 14 tägiges Rückgaberecht erhält (wie fast immer) und die Ware binnen 14 Tage an den Händler zurücksendet (Retoure), man den Vertrag mit dem Händler widerruft und somit auch automatisch den Ratenvertrag powered by Paypal! Er wird storniert, sowie bei fast jedem normalem Internetkauf, den man ganz einfach, fristgemäß zurücksendet und vom Händler sein Geld zurückbekommt. Da man bei solchen Geschäften, grundsätzlich 2 Verträge abschließt (zwischen Darlehensgeber, der das Geld vorschießt und dem Händler bei dem man kauft), reicht es, wenn man lediglich einen dieser Verträge wideruft, oder so ähnlich, sagt der Gesetzgeber. ;). ^^

...zur Antwort