Also normalerweise erklärt der Prüfer ganz genau bei der Schlussbesprechnung was hier schief gelaufen ist. vielleicht waren auch falsche Umlagebeiträge gespeichert - falsche Schlüsselung der Lohndaten o.ä.
Die Steuer-ID-Nummer bekommst Du problemlos bei der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung.
Welche Frage !!! Hier geht es um das Wohl Deines Kindes. Tu Deinem Kind was Gutes und lass es in der Kita. Somit wächst es unter gleichaltrigen auf und die soziale Kompetenz ist wichtig. Genau dies ist der Grund, warum über das Betreuungsgeld so gestritten wird, da viele nur das Geld in "BAR" sehen und die Kinder bleiben auf der Strecke. Ich möchte sogar behaupten, daß das Betreuungsgeld in dieser Form so nicht kommt .
Der Berater erhält von der DATEV 1/4 jährlich eine Abrechnung Mandantbezogen. Diese Kosten gibt er an den Mandant weiter. Es wird hier eine 1/4jährliche Rechung erstellt (DATEV-Auslagen). Dies steht auch in der Stb.geührenverordnung.
Vom Baby bis zum Greis - jedem wurde eine Steuer-ID-Nummer zugeteilt. Wenn du sie nicht mehr findest, dann kannst Du diese auch bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder beim Finanzamt erfragen. Auch bereits auf der Steuerkarte 2010 steht sie drauf. Zudem versendet das finanazmt momentan die steuerlichen Merkmale auch hier siehst Du Deine Steuer-Identifikations-Nummer.
Beim Minijob, bis 4oo € werden vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge abgeführt. für Dein Praktikum benötigst Du eine Lohnsteuerbescheinigung 2011 (Finanzamt), sozialbeiträge fallen nicht an.
Ja, bei Deiner Einkommensberechnung wurde ja der Arbeitnehmer-Anteil der Soz-Vers.Beiträge abgezogen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob du das ganze rückwirkend machen kannst - weil Du kannst Dich nicht rückwirkend freiwillig krankenversichern.
Seit dem Wintersemester 2010/11 galten die Teilnehmer an sogenannten praxisorientierten Studiengängen nicht mehr als Arbeitnehmer sondern als Studenten und waren deshalb soz-versicherungsfrei. Das Kabinett hat sieden Gesetzesentwurf zum 25.05.11 verabschiedet - somit würden die Studenten ab 01.01.12 wieder in allen Sozialversicherungszweigen sozialversicherungspflichtig
Nein, der Steuerberater wird immer nach der allg.Gebührenverordnung für Steuerberater abrechnen.