...wir haben von einem Anwalt gehört, dass sich für den Gesamtschuldner nicht dieselben Rechte aus dem Darlehensvertrag ergeben, wie für die Darlehensnehmer.

Es gibt auch Banken, die in ihren Verträgen beiden Partner als Darlehensnehmer eintragen - was juristisch korrekt auch laut Assuage eines Anwalts sein müsste.

Wir wissen nicht, wem wir Glauben schenken sollen. Guter Rat ist gefragt!

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Dieses Konzept kommt von einer Bausparkasse.

Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.

Ist das üblich?

Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?

Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?

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