...wir haben von einem Anwalt gehört, dass sich für den Gesamtschuldner nicht dieselben Rechte aus dem Darlehensvertrag ergeben, wie für die Darlehensnehmer.
Es gibt auch Banken, die in ihren Verträgen beiden Partner als Darlehensnehmer eintragen - was juristisch korrekt auch laut Assuage eines Anwalts sein müsste.
Wir wissen nicht, wem wir Glauben schenken sollen. Guter Rat ist gefragt!