Hallo ich bin Beamter und mache Dienst an einem Flughafen. Ich habe jetzt am Flughafen ( also an der gleichen Dienststelle ) eine neue Tätigkeit aufgenommen. Dies ist aber nur eine Funktionsstelle, also keine feste Stelle. Meine feste Stelle in der vorherigen Abteilung bleibt erhalten. Die Ausübung des Dienstes auf der Funktionsstelle ist bis auf weiteres unbefristet. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich die Fahrten zur neuen Funktionsstelle als Auswärtsfahrten ( Auswärtstätigkeit ) angeben kann?