Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten/bzw. Mängel beanspruchen?
Hallo, ich bin am 01.06.2020 aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Nach 10 Jahren in denen ich in der Wohnung gewohnt habe, sind glaube ich 4 Reparaturpunkte offen gewesen, die auch im Abnahme Protokoll der Wohnung vermerkt wurden. Diese sollte mir in Rechnung gestellt werden und von der Kaution abgezogen werden. Stand jetzt (fast 10 Monate später) habe ich weder eine Rechnung über Reparaturen erhalten, noch einen Cent meiner Kaution.
Kennt jemand die Rechtslage? Können mir überhaupt noch Reparaturen in Kosten gestellt werden (die denen ich zugestimmt habe oder andere)?
Kaution,
Mietrecht
1 Antwort