Das Schonvermögen nach dem Sozialgesetzbuch II beträgt 150 Euro je Lebensjahr, es gibt aber eine Höchstgrenze von ca. 10.000 Euro. Daneben gäbe es aber auch, einen Freibtetrag für Altersvermögen. Meines Wissens kannst Du den Kredit nicht davon abziehen, denn sonst könnte man erst seine Schulden zahlen und dann soziale Gelder beziehen. Auch das - sicher nötige - Geld für Reparaturen, wirst Du nicht vom Vermögen abziehen können. ABER Du könntest evtl. übersteigendes Vermögen in Altersvorsorge anlegen, würde das aber mit dem Leistungsmitarbeier besprechen.

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Da kann ich Dir Bescheid geben, aus dem Bekanntenkreis weiss ich, dass es nur bei Scheidungen einen Rentenausgleich gibt. Nur bei Getrenntleben wird der nicht gemacht. Wenn Deine Frau noch im Arbeitsleben ist wäre es vielleicht gut für Dich, dann musst ihr später mal weniger übertragen.

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Also einfach einen Teil der Rechnung nicht zahlen, würde ich Dir nicht raten, ich habe das mla getan, da war der Anschluß dann gesperrt und ich konnte lange rumschreiben, bis ich wieder das Handy nutzen konnte. Würde Dir raten: zahl die Rechnung und dann schreib Deinen Anbieter an und laß diese Rechnungsposition klären.

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In Augsburg (natürlich nicht grade in der Maximilianstraße) kriegst Du sicher eine 2-Zimmer-Wohnung für ca. 400 Euro, ca. 100 Euro Heizung und Nebenkosten für Strom denke ich, daß Du 35 Euro brauchst (wenn Du sparst), für Lebensmittel ca. 250 Euro. Für Straßenbahn dürftest Du ca. 60 Euro im Monat ausgeben. Daher denke ich, daß Du so mit ca. 785 Euro auskommen müßtest.

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Das Weihnachtsgeld bekommt Deine Mutter doch vom Chef und das darf sie auch behalten, aber wenn sie für den gleichen Monat noch Hartz IV bekam, dann muß sie das dem Jobcenter zurückzahlen. Natürlich kann sie auch ab sofort auf das AlgII-Geld verzichten, aber wenn sie im gleichen Monat Geld vom Jobcenter und Weihnachtsgeld bekam, dann muß sie die 50 Euro zurückzahlen.

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Ich glaub, da macht das Jobcenter einen Fehler, die können nur Einkommen anrechnen, was Du auch hast, wenn Du weniger verdienst, reiche die entsprechende Lohnbescheinigung ein und sie müßten Dir für den Monat mehr Alg II zahlen. Auf der anderen Seite hast mit der Firma einen Vertrag über 400 Euro, die können auch nicht so einfach Dich nicht beschäftigen und weniger zahlen. Wenn die keine Arbeit haben diesen Monat, hätten Sie Dich kündigen müssen, meine ich. Du solltest beim Arbeitgeber auch den Lohn verlangen, wenn er noch kommt, mußt dem Jobcenter das natürlich melden.

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Also ich kenne das nur so, daß man unter 25 Jahren nur in Ausnahmefällen allein wohnen darf und die Miete bekommt, normal müssen die jungen Leute bis zum 25. Geb. Daheim wohenn. Da Du aber schon die Miete bekommst, darfst Du sicher auch mit der Freundin wohnen, zu zweit darf man 65 Quadratmeter bewohnen, die Mietgrenze kennt Dein Jobcenter, das ist örtlich verschieden. Es sind dann sicher mehr als die 275 Euro. Ah ja, ganz wichtig: sollte Deine Freundin Einkommen haben, wird das dann auf Hartz IV angerechnet.

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Soweit ich weiß, gibts Hartz IV auch für mittellose Europäer (Polen ist ja auch EU), die in Deutschland wohnen. Da der Mann in Arbeit war und der Bezug wohl endete (wie ich Deine Frage verstanden hab), muß sie einen Neuantrag stellen. Die Witwenrente geht aber Hartz IV vor, die Arge wird also drauf drängen, daß sie vorher (oder zeitgleich) die Witwenrente und die Waisenrente für die Kinder beantragt. Aber in der Not (so kenne ich das) zahlt immer erst die Arge und schaut dann, ob sie irgendwoher Geld anrechnen kann. Bei Ablehnung, kann sie ja einen Widerspruch einlegen.

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Bin mir da jetzt nicht so sicher, aber ich denke, daß sich die Arge die 5000 Euro krallen wird, denn sonst würde man mit dem Erbe ja seine Schulden abzahlen und das wird die Arge nicht akzeptieren.

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Litauen gehört echt zur EU - so so, ab 01.05,2011 sollen die OstLänder der EU auch die Freizügigkeit am Arbeitsmarkt bekommen, dann dürfen auch die Bewohner der OstLänder nach Deutschland zum Arbeiten kommen. Aber Arbeitsrecht heißt nicht, Recht drauf: die Sozialhilfe aus deutschen Steuergelder zu bekommen. Soweit ich weiß, gibts da eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten wie bei allen EU-Ländern. Arbeitssuchend kann sie sich schon melden, aber vor Ablauf der Monate wird sie kein Hartz IV bekommen. Wobei sie , wenn sie in D arbeiten will, sehr gut deutsch könne sollte, sonst hat sie 0-Chance.

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Wenn Ihr verheiratet wärt, würde die Familienmitversicherung greifen, aber so bleibt nur, einen Hartz-IV-Antrag zu stellen, die Arge wird dann aber das Einkommen Deines Freundes anrechnen, wenn dann noch ein Zahlbetrag rauskommt, wirst Du gesetzlich krankenversichert. Allerdings wird die Arge auch prüfen, ob Du arbeiten mußt, es gibt also nicht nur Geld und Versicherung, sondern auch Pflichten.

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Ich kann Dir sagen, daß Ihr von der Wohnungsgröße her 105 qm bewohnen dürftet (für einen Single 45 qm + 15 qm pro weiterer Person). Die Miethöhe richtet sich nach dem Mietspiegel des örtlichen Sozialamtes. Jedoch ist es so, daß man sich die Wohnung schon selber suchen muß, und das ist mit 4 Kinder und Hartz-IV-Bezug nicht ganz so einfach, ich drücke Euch die Daumen.

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Den Antrag kannst sie mit Lücken sicher abgeben, aber es wird zu Nachfragen führen, die meist schriftlich sind, man bekommt ne Frist, in der man die fehlenden Angaben machen muß. Würde ihr raten einen Termin beim Jobcenter auszumachen und die unklaren Fragen mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Eine gute Adresse ist auch die Caritas, die haben auch viel Erfahrung mit den Anträgen.

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Soweit ich das mitbekommen habe, gibts kein Glückspielverbot für Leute, die Hartz IV beziehen, sondern der Anbieter - falls er von der finanziellen Misere weiß, darf Spielsüchtigen und Mittellosen nicht zuviele Rubbellose verkaufen. Grundsätzlich müssen die Leute schon selber wissen für was sie ihr Geld ausgeben, meine ich.

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Die unangemessene Miete wird vom Jobcenter maximal 6 Monate übernommen, danach zahlen sie nur noch die angemessene Miete. Mit dem Untermieter bin ich nicht ganz sicher, aber ich fürchte, das werden sie Dir als Mieteinnahmen anrechnen.

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Die Arge zahlt maximal bis zum 65. Geburtstag, wenn Du die Tage bis zum Rentenbeginn nicht finanziell überstehst, kannst Du nur zum Sozialamt gehen, aber das ist ein Riesenaufwand (Antragstellung und so). Wobei Du auch drandenken mußt, daß die Rentenversicherung erst am Monatsende zahlt.

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Weiß aus eigener Erfahrung, daß die Krankenkasse keinen Brillen mehr zahlt, nur noch für Kinder. Da muß man leider alles selber zahlen, oder eine Zusatzversicherung haben.

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Wenn Dich die Sachbearbeiterin zu diesem Jobcenter 50 verpflichtet hat, dann mußt Du da wohl hingehen, das wird sicher eine Maßnahme sein, wo ältere Arbeitslose in Arbeit vermittelt werden sollen, Bekannte haben mir davon erzählt, hat einigen geholfen, versuch es doch mal.

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