Also ich habe das meiste meines Wissens bei der Existenzgründung aus dem Gründerportal des BMWi gezogen. Die Informationen sind übersichtlich und hilfreich, außerdem gibt es da auch Publikationen.

Außerdem gibt es da Beratungsangebote, die eine Literaturerecherche im stillen Kämmerchen schwer ersetzen kann, vorallem wenn es an die praktischen Fragen der Umsetzung geht.

Zum Thema Finanzierung kriegst du da auch direkt Hilfe zu staatlichen Förderprogrammen.

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Bei über 50%iger Nutzung: Pflicht! Zwischen 10 und 50% hast du Wahlfreiheit.

Falls der PKW schon älter ist könnte es sein, dass die Kosten nach der 1%-Regelung höher sind als die jährlichen KFZ-Kosten. Da würde sich die Neuanschaffung eines PKWs lohnen.

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Ich kenne genau drei Vorteile: erstens bist du von der Umsatzsteuer befreit wenn dein Umsatz weniger als 175000 EUR beträgt. Zweitens, darfst du die einfache Buchführung unterhalten. Drittens musst du nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung nachweisen.

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Hallo, laut § 19 Abs. 2 kann man sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerbefreiung befreien lassen. Dazu muss man dem Finanzamt bei der estmaligen Anmeldung mitteilen, dass man Umsatzsteuer abführen möchte. Auf dem Fragebogen müsste es da irgendwo eine Möglichkeit geben.

Ob sich die Umsatzsteuerbefreiung für deinen Sohn lohnt, wenn er hauptsächlich für Privatpersonen arbeitet ist allerdings eine andere Frage. Der Preis der Leistung kann ja so schon um Einiges steigen.

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Du musst vergleichen. Insbesondere auch zwischen Online- und Filialbank. Hier ist noch eine andere interessante Website

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Giro/Girorechneri.php?qqreg=r+&qtop=20&stat=&qreg=r+&Eink=3000&GehKo=1&nzk=1&duKo=2500&Gut=20&Min=0&Disp=900&tDisp=10&EC=1&EC2=1&KK=1&KK2=0&UmsKK=2000&Bh=0&onl=1&Post=0&OK=&RechnerLayoutTest=1&usefullsize=1&nnDK=1&sortID=3&lS=1&Seite=2&rub=&sub=&AktionsCode=&variant=&subrub=

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Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Entgeldersatzleistungen nach SGB III hast. Dies kann ja durchaus der Fall sein, wenn du eine kleine Tätigkeit nebenbei ausübst. Hast du diesen Anspruch aufgrund deiner Beschäftigung aber nicht, gibt es leider auch keinen Gründungszuschuss.

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