Ich hätte eine Frage bezüglich Verkehrsrecht, und zwar bin ich vor einigen Tagen auf der Straße mit dem Fahrrad in das Hintere eines fahrenden Autos (Auto war aber in dem Moment beim Stehen) gefahren, ich war nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs (5-7 km/h), ich wollte eigentlich den 1.Gang einlegen, und das Schaltwerk hat irgendwie gesponnen, ich habe nur kurz runter geschaut auf das Schaltwerk, und dann war ich bereits in das Hintere des Autos gekracht.
Meine Frage: Kann das als Fahrerflucht gewertet werden? Am Auto und Fahrrad ist kein Schaden entstanden, nicht mal ein Kratzer. Die Autofahrerin ist dann auch an den Straßenrand gegangen, ich bin dann neben ihrem Auto stehen geblieben und sie hat dann gefragt, ob alles in Ordnung sei, und ich habe mich entschuldigt, dann bin ich einfach weiter gefahren, sie hat nicht nach meinen Personalien gefragt und sich auch nicht vergewissert, dass kein Sachschaden an ihren PKW entstanden ist. War das jetzt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Ich meine, ich hätte ihr ja meine Personalien angegeben, aber da die Fahrerin nicht gefragt hat, bin ich einfach langsam weitergefahren. Irgendwie lässt mir diese Situation jetzt keine Ruhe.