Der Fachbegrif für den Garantiezins einer Lebens- oder Rentenversicherung heißt Rechnungszins. Dieser Rechnungszins ist ab dem Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit garantiert. In einem bestehenden Vertrag kann daher dieser Garantiezins gar nicht gesenkt werden. Ich habe noch alte Versicherungsverträge mit einem Garantie- bzw. Rechnungszins von 4%. Derzeit liegt der Rechnungszins bei 2,25% und wird leider ab 2012 für neue Verträge auf 1,75% angesenkt. Verantwortlich für den Rechnungszins sind aber nicht die Versicherungsunternehmen, sondern das Bundesamt für Finanzen. Sie entscheiden anhand der Marktzinsen der vergangenen Jahre über den Rechnungszins.
Hintergrund des verminderten Rechnungszinses ist ein besserer Schutz für Versicherungen vor Krisen. Aufgrund des geringeren Garantiezinses soll es den Gesellschaften künftig erleichtert werden unbeschadet durch mögliche Krisen zu kommen. Die Politiker argumentieren mit den langen Laufzeiten von Lebens- oder Rentenversicherungen, die durchaus 40 oder 50 Jahre laufen können. Ein solcher Zeitraum sei nicht überschaubar. Der Garantiezins muss aber auch in 50 Jahren noch gewährt werden, wenn er in einer Police vereinbart wurde.
Dieser Rechnungs- bzw. Garantiezins ist bereits in die garantierte versicherte Rente bzw. in das Garantiekapital eingerechnet. Nur bei den Erträgen über dem Garantiezins spricht man von der Gewinnbeteiligung. Diese ist dann nicht garantiert und hängt von den jeweiligen Erträgen der Gesellschaft ab. Derzeit liegt die Gesamtverzinsung bei den guten Gesellschaften noch bei 4,5 - 4,8%. Davon sind dann die derzeit 2,25% garantiert und der Rest ist die Gewinnbeteiligung.
Im Vergleich zu einer ähnlich sicheren Geldanlage bei der Bank (z.B. Bundesobligationen) ist die Rendite einer Rentenversicherung mit netto ca, 3,5 - 4% (je nach Produkt und nach Kosten) immer noch sehr gut. Kaum eine andere so langfristige Anlage bietet diesen Zins und dies gekoppelt mit einer teilweisen Garantie. Die meiste Kritik an den Versicherungsprodukten ist nicht konstruktiv und nicht gerechtfertigt.