Hi Seewasser ,
Danke für die Antwort . Das alles ist mir schon klar. Aber du hast mich falsch verstanden bzw ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich hatte im Netz irgend wo gelesen . Das
Bei einem Haushalt mit in Gemeinden Kaltmiete mit Mieten der Stufe (einschließlich Betriebskosten ohne Heizkosten) einem Alleinstehenden V ( bis zu 50 m² ) 350,00 € zwei Familienmitglieder V ( 60 m² ) 425,00 € drei Familienmitglieder V ( 75 m² ) 505,00 € vier Familienmitglieder V ( 85 m² ) 590,00 € fünf Familienmitglieder V ( 95 m² ) 670,00 € Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied V ( 10 m² ) 80,00 € Heizkosten:
Und Heizkosten: Als angemessen gilt 1,00 € pro m² der tatsächlichen Wohnfläche. Maximal jedoch 1,00 € pro m² der angemessenen Wohnfläche (siehe Tabelle oben). (Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 23.11.2005)
Diese Angaben hier beziehen sich aber nur auf die Stadt Lüneburg. Mir hatte jemand gesagt das einem Alleinstehenden VI ( bis zu 50 m² ) 330,00 € und zwei Familienmitglieder VI ( 60 m² ) 402,00 € und Heizkosten max 1,50 pro qm