Bist Du im Mai 1953 geboren? Willst Du wissen, wann Du in Rente gehen willst? Wenn es so ist, dann kannst Du mit 65 Jahren und 7 Monaten im Jahr 2018 in Rente gehen!
Ich würde angemeldete Firmen, die auf Rechnung arbeiten (z.B. für Garten oder Reinigung) bei Bedarf rufen.
Das Sonnendeck darf sogar ohne Genehmigung ebaut werden, wenn sich dadurch keine Erhöhung des Gebäudes ergibt. Niemand kann mir verbieten mich z.B. auf dem Flachdach meiner Garage aufzuhalten. Wie die Vorredner schon schreiben, müssen Abstandsflächen unter Umständen eingehalten werden. Bei Erhlhung des Gebäudes ist eine Baugenehmigung erforderlich die die Gemeinde/das Bauamt erteilt.. Dagegen kann man widersprechen, hat u.U. nicht viel Erfolg!
Kinderzuschlag kann man unter bestimmten Bedingungen erhalten, dafür ist es aber notwendig, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt, was bei Dir aber nicht der Fall ist, oder?
Die Angst ist sicherlich begründet. Selbst wenn der Standort Deutschland bleibt, wird es Umstrukturierungen und Entlassungen geben um Synergieeffekte zu erzielen!
Kosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind und bezahlt wurden. Wird eine Rechnung im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt, dann kannst Du die kosten erst im Januar ansetzen. In Deinem Fall kannst Du die Kosten für die zweite Rechnung erst 2011 ansetzen!
Die Sparkassen müssen Dir den Verlauf auf Anfrage auf jeden Fall doch nachweisen. Aus meiner Sicht kann mannach 9 monaten kündigen, um insgesamt das eine Jahr einzuhalten. Aber besser bei einer Sparkasse nachfragen!
Kindergeld würde ich wie Matrix schreibt auch in Deutschland beantragen! Du wendest Dich an die Familienkasse mit folgendem Antrag: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf
Man muß bei der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens ein Jahr verheiratet sein, um Witwenrente zu erhalten. Bei betrieblichen Renten (Pensionskassen) ist es in der Satzung festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Partners. Bis zum 45 Lebensjahr bekommt man nur die "kleine Witwenrente" (25%) später die "große Witwenrente" (60%).