Nein du kannst den Kindergarten nicht zur Mietminderung nehmen. Außerdem ist Kinderlärm nichts verwerfliches. Und die Kinder sind ja auch nicht ständig in der Außenanlage. Aber haben Sie Kinder??? Haben Kinder keine Rechte in Ihren Augen, nur die Pflicht da zu sein aber bitte kaum einen Ton von sich zu geben??
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Richtig, das ungeborene Kind ist dann auch mit Erbberechtigt. Wir hatten so einen Fall in der Familie. Alle hatten das Erbe ausgeschlagen, weil vermutet wurde, es bestehen nur Schulden.Keiner hat es geprüft. Irgendwann bekamen wir ein Schreiben von dem Notar, das mein Sohn (mittlerweile geboren) erbberechtigt ist, weil niemand Ihn bei der Ausschlagung berücksichtigt hatte.Somit war mein Sohn alleiniger Erbe, da doch keine Schulden sondern ein tolles Guthaben vorhanden war. Es müssen nur die Erziehungsberechtigten mit dem Erbe einverstanden sein.