Mein Sohn (23) hat im Sept. 07 seine Ausbildung abgebrochen. Danach bemühte er sich um eine neue Ausbildungsstelle und war von Jan.-Juni 08 bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um einen Ausbildungsplatz geführt. Für diese Zeit wurde auch Arbeitslosengeld gezahlt. Im gesamten Zeitraum bemühte er sich eigeninitiativ um einen Ausbildungsplatz, was auch nachgewiesen wurde. Sämtliche seit Juni geforderten Unterlagen wurden von mir eingereicht. Dass ich das von Okt. 07-Jan. 08 gezahlte KG zurückzahlen soll mag noch verständlich sein, nicht aber dass mit jetzt mitgeteilt wird, dass das Kindergeld von Oktober 07-Juni 08 aufgehoben wird. Begründet wird dies damit, dass eine Ausbildung nach Aktenlage nicht bzw. nicht mehr angestrebt wird, dass er bei keiner zuständigen Stelle mehr als Bewerber geführt wird und eigene Bemühungen nicht bzw. nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Der Ausbildungsplatzmangel ist nach eigenen Hinweisen der Agentur für Arbeit auch hinreichend belegt, wenn es dort als Bewerber für einen Ausbildungsplatz geführt wird. Diese Voraussetzung war auf jeden Fall von Jan. - Juni 08 gegeben. Eigene Bemühungen in Form von Bewerbungen und Absagen wurden vorgelegt, telefonische Absagen lassen sich nicht nachweisen, auf zahlreiche Bewerbungen erfolgte weder eine Antwort noch die Rückgabe einer teuren Bewerbungsmappe. Soll ich nochmals Einspruch einlegen?