Zuverdienst bei Umschulung (Ehrenamt)

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Hallo chokinghazard, erst mal Gratulation zur genehmigten Umschulung. Ein Aufwandsentschädigung (ganz neu nun in 2013 bis 2400 Euro jährlich) wird nicht als Einkommen bei ALG I gerechnet, das ist die sogenannte Übungsleiterpauschale die steuerfrei UND sozialversciherungsfrei ist. Paß aber auf, daß es hier nicht mehr als die 200 Euro pro Monat sind, denn bist drüber, würde die Anrechnung losgehen. Würde Dir aber raten, bei der Arbeitsagentur die Tätigkeit anzugeben, sie dürfte nicht angerechnet werden, aber die Info wollen sie schon haben und gib auf Dich Acht, denn Umschulung heißt auch: viel lernen, übernimm Dich nicht.