Zuverdienst bei Umschulung (Ehrenamt)
So weit so gut, mein Antrag auf Teilhabe am Berufsleben ist genemigt worden. Nun stellt sich folgende Frage. Mein aktuelles Gehalt, welches ich noch bis zum Beginn der Maßnahme beziehe, wird im Rahmen der Umschulung auf ALG1 runtergerechnet. Das heißt auf gut Deutsch, bei Lohnsteuerklasse 1 ohne Kind exakt 60 Prozent des Nettodurchschnitts. Ein Zuverdienst von bis zu 165 Euro, regulär als Nebentätigkeit auf Lohnsteuerkarte, wird nicht angerechnet. Wie sieht es darüberhinaus mit Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten aus?! Meines Wissens nach, werden Aufwandsentschädigungen nicht als Einkommen angerechnet. Ist das richtig?
Könnte ich so gesehen zu den ALG1 Anspüchen meine 165 Euro UND ehrenamtliche Aufwandsentschädigung dazuverdienen ohne dass mir diese angerechnet werden?
1 Antwort
Hallo chokinghazard, erst mal Gratulation zur genehmigten Umschulung. Ein Aufwandsentschädigung (ganz neu nun in 2013 bis 2400 Euro jährlich) wird nicht als Einkommen bei ALG I gerechnet, das ist die sogenannte Übungsleiterpauschale die steuerfrei UND sozialversciherungsfrei ist. Paß aber auf, daß es hier nicht mehr als die 200 Euro pro Monat sind, denn bist drüber, würde die Anrechnung losgehen. Würde Dir aber raten, bei der Arbeitsagentur die Tätigkeit anzugeben, sie dürfte nicht angerechnet werden, aber die Info wollen sie schon haben und gib auf Dich Acht, denn Umschulung heißt auch: viel lernen, übernimm Dich nicht.