Zoll: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten?
Ich habe heute mit dem Zollamt telefoniert, da dort ein Paket aus den USA für mich liegt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich für diese Lieferung Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hätte. Dabei wird der Rechnungspreis plus Versandkosten berücksichtigt, und wenn dieser Betrag über 22 Euro liegt, muss man zahlen. Meine bestellten Waren haben einen Wert von 20,51 Euro, aber durch die Versandkosten liegt der Betrag dann leider über 22 Euro.
Dazu habe ich zwei Fragen: Erstens: Wie hoch ist diese Steuer, welcher Prozentsatz wird berechnet? Zweitens: Warum um alles in der Welt werden die Versandkosten mit einberechnet? Versandkosten sind keine Ware; außerdem wurden die Versandkosten von mir nicht eingeführt, sondern ausgeführt, da ich sie ja in die USA überwiesen habe. Was soll das?
6 Antworten
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Da ich inklusive Versand bei 19% trotzdem über 5 Euro komme (der Versand war recht teuer), habe ich davon leider nichts. Aber danke für die Links.
Übrigens ist mein Blutdruck immer eher zu niedrig, ich bin nur ziemlich verwirrt ob der mangelnden Logik dieser Berechnungsregelung. ;-)
... und bei Büchern mit 7% auch?
nur - wenn die eh keine Gebühren erheben würden, dann müsstest Du wahrscheinlich nicht zum Zoll fahren müssen und es würde gleich durchgehen - lass Dich überraschen.
Die Zoll-Gesetzgebung ist eben (leider) unlogisch. Bedanke dich dafür bei den Politikern. Es ist z.B. auch unverständlich, dass auf die Mineralölsteuer zusätzlich die Mehrwertsteuer kommt - obwohl es keine "Doppelbesteuerung" geben darf.
zoll.de
19%
Lass Dir eine Extrarechnung für die VK schicken. Die zeigst Du auf Verlangen. Manche Verkäufer versenden auch ohne VK. Kannst ja mal fragen, wie ihr so ein Problem lösen könnt.
Ist mir zu umständlich. Muss ich eben dieses eine Mal in den sauren Apfel beißen. Trotzdem danke für den Tipp. :-)
Das Vorgehen ist korrekt. Es fallen 19% Einfuhr-Umsatzsteuer an, auch auf die Frachtkosten - denn diese sind in Deutschland steuerbar. Ausschlaggebend für die Besteuerung ist immer der Wert, den die Ware beim Empfänger hat.
Z.B. hat dann ein Autobauteil, das für 1000 EUR in Asien gekauft hat und per Express-Luftfracht verschickt wurde, in Deutschland dann eben einen Wert von z.B. 1500 EUR, wenn es am Flughafen ankommt. Diese 1500 EUR müssen dann versteuert werden. Das ist also schon nachvollziehbar.
Dass der Wert der Versandkosten auf den Wert der Ware draufgeschlagen wird ist doch unlogisch: Wenn mir jemand diese Ware aus den USA mitgebracht hätte, würden dessen Reisekosten dann auch zum Warenwert dazugerechnet?
Außerdem ist die Ware an sich ja nicht mehr oder weniger Wert, nur weil sie mit der Post oder einem Premiumexpressversand verschickt wurde. Da könnte ich ja, wenn ich eines der Bücher wieder verkaufen wollte, den Preis plus Porto als Verkaufspreis festlegen und den Interessenten sagen: Dieses Buch ist besonders wertvoll, weil es mit UPS Premium-Express-Plus versendet wurde. Das würde trotzdem kein Mensch bezahlen.
Das macht jeder Händler so.
Wenn Du bei einem Händler ein China-Tablet kaufst, dann kostet des EK+Versand+Zoll+Gewinn des Händlers + Steuern
kaufst Du direkt in China wirds billiger - aber Zoll kommt trotzdem drauf ;-)
nicht nur Zoll, sondern auch die Mehrwertsteuer und den Versand musst Du ja auch noch organisieren.
Und daß 2000 Laptops in einem Container prozentual billiger zu verschicken sind als ein einzelner per DHL, sollte dann ja auch klar sein.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html
Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben. Das Original der Abgabenberechnung erhalten Sie. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden. Sie erhalten über den gezahlten Betrag an Einfuhrabgaben eine Quittung
Also. Blutdruck runterfahren.