Zeitarbeit zu wenig bezahlt,was kann man da machen. Eine Freundin von mir.

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Ich gehe davon aus, dass die erste Auflistung dem entspricht, was auf dem Stundenzettel durch den Entleihbetrieb bestätigt wurde.


Schreiben aufsetzen und persönlich der ZAF übergeben :

hiermit fordere ich sie auf, die nachstehend genannte Abrechnung vom xx.xx.xxxx zu überprüfen und gemäß den bestätigten Angaben auf den abgegebenen Stundennachweise hin zu korrigieren. Sie tragen die Unterschrift des Berechtigten des Entleihbetriebes und sind somit als Urkunde zu bewerten. Sie sind Abrechnungsrelevant für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

Zur Vermeidung von gerichtlichen Schritten und der Beschwerde bei der zuständigen Regionaldirektion der BA gegen die Firma und der an der Abrechnung beteiligten Personen namentlich und der Information der Rechtsabteilung der Erlaubnisbehörde (Agentur für Arbeit) fordere ich sie auf, dies binnen 14 Tage auszuführen und mir den Differenzbetrag auf das ihnen bekannte Konto überweisen


Reagiert er nicht, dann die entsprechenden Schritte einleiten ggf bis zur Klage! Zuhältern gegenüber darf man nicht nachgeben, denen muss man zeigen, dass man seine rechte kennt und diese auch durchsetzt

Meinereiner67  14.09.2012, 23:59

Moin,

anzumerken ist dazu noch, dass es sowohl im IGZ - als auch im BZA Tarif so genannte Ausschlussfristen gibt.

Nach § 10 des Mtv IGZ verfällt der Anspruch schon dann, wenn sich die Leihbude nach einer bemängelten Abrechnung nicht dazu meldet.

Bei BZA ist das § 16

welche steuerklasse hat sie ? bei steuerklasse 1 gehen ja schon fast 30% des lohns an die steuern weg. wichtig ist auch der stundenlohn.

Heidekraut12  14.09.2012, 08:19

Stundenlohn steht doch da und die Steuerklasse ist ja wohl egal,wenn man ihr 80 Stunden unterschlägt bei der Auszahlung.

oder hab ich da was falsch gelesen ?

jennyitaliana90 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 08:19

Steuerklasse 1

KerstinLisa  14.09.2012, 08:22
@jennyitaliana90

hat man ihr die stunden auf ein zeitarbeitskonto geschrieben ?

gs1206  14.09.2012, 08:19

seit wann hat die Steuerklasse damit zu tun, wenn geleistete Arbeitszeit einfach nicht anerkannt wird ?

KerstinLisa  14.09.2012, 08:23
@gs1206

stehen sie vllt auf nem zeitarbeitskonto ?

Ich würde dort sofort kündigen und den Lohn einklagen, wenn der AG schon solche Aussagen trifft.

also so einfach gehts dann auch wieder nicht, sie soll sich Ihren Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma nochmal genau durchlesen welche Provisionen und Abzüge geltend gemacht werden dürfen und dann eventuell einen Anwalt einschalten oder sich wenigstens beraten lassen.

Das ist wirklich eine Frechheit - bei bestätigtem Lohnzettel einfach die Stunden nicht zu bezahlen - sie sollte 1. zum Jobcenter und aufstockenes ALG II beantragen - 2. Die Bezahlung aller Stunden bei der Zeitarbeisfirma geltend machen / schriftlich und 3. wenn die nicht zahlen, zum Arbeitsgericht gehen und 4. sich nach einem anderen Job umsehen, 5. de Firma, bei der sie arbeitet mal den Lohnzettel zeigen, denn die werden auch beschissen, weil sie garantiert mehr für deine Arbeit an die Zeitarbeitsfirma bezahlen, 5. nur noch soviel arbeiten, wie bezahlt wird.

Es ist einfach die schiere Ausbeutung.

stelari  14.09.2012, 10:55

Von deiner Einstellung her gehe ich ja konform, doch das meiste was du schreibst ist entweder Blödsinn oder macht den Arbeitnehmer sogar schadensersatzpflichtig.

  • zu 1.

Das Jobcenter wird den Antrag entweder ablehnen oder auf Eis legen, bis der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend gemacht und auch durchgesetzt hat

  • zu 5.

das wäre Arbeitsverweigerung... begründet eine Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung

angy2001  15.09.2012, 00:14
@stelari

zu 1 Kann sein, dass der Antrag auf Eis gelegt wird.

zu 2. Ich verstehe deinen Hinweis, aber würdest du eigentlich so weitermachen. sie hat ja in der Firma so viel gearbeitet und auch bestätigt worden - dann kann sie auch den Lohnzettel nehmen und dort vorzeigen - und dann auch da klären, dass die Arbeit schon getan ist.