Zeitarbeit: Wie viel zahlt ein Kunde für ...

4 Antworten

Tach,

wenn du als Chefsekretärin losgehen willst, sollteste aber wenigsten die Grundlagen der Kalkulation kennen.

Sowas gehört in kaufmännischen Berufen zum Stoff des 2ten Lehrjahres.

Nachhilfe (sogar kostenlos)

Bruttolohn des MA z.B. 10€/Std (um ne runde Zahl zu haben.

Das multiplizierst du mit der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

Den Brutto Monatslohn gibst du dann z.B. Bei "Nettolohn.de" ein.

Da kommt dann der Nettolohn des Arrbeitnehmers raus.

Da sind aber auch alle Sozialabgaben einzeln aufgefüht.

Alle Sozialabgaben, nicht die Steuern, zahlt der Chef nochmal oben drauf.

z.B. bei 1600€/Mon Br kommen nochmal ca. 330€ für den Chef da drauf.

Dazu muss der Chef dann noch so genannte "unproduktive Zeiten" berücksichtigen, wie Urlaub, Krank Feiertage, einsatzfreie Zeiten usw.

Dazu kommen noch Sachen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen usw. die alle mit aufzuschlagenden Sozialabgaben zu berücksichtigen sind.

Dazu kommen dann irgendwelche Zuwendungen, bzw. Aufwandsentschädigungen die man der Leihkeule evtl zahlt, wie z.B. Fahrtkostenerstattung, VMA, Arbeitsschuhe usw.

Dazu kommen dan noch weitere Kosten, wie BG, Verwaltungskosten, Gebäude, Betriebsmittel, Betriebl Versicherungen, wie Inso-Ausfall, Betriebshaftpflicht usw.

Der Disponent der Leihbude will ja auch sein Gehalt und seinen Dienstwagen haben, was ja Alles von der Leihkeule erwirtschaftet werden muss.

Das Büro und die PCs wollen auch bezahlt werden. - wie gesagt, das muss Alles die Leihkeule ranschaffen, - ein Anderer erwirtschaftet nämlich NIX.

Dazu kommt dann noch ein Risiko und Gewinnaufschlag.

Die kompletten Kosten werden aufs Jahr addiert und dann auf die reinen verkauften und bezahlten Stunden verteilt.

Grob überschlagen muss man bei den Kosten mindestens das Doppelte des Brutto Std-Lohnen der Leihkeule als Std-Verrechnungssatz ansetzen. + Märchensteuer is klar.

Da die Mwst im Entleihunternehmen aber auch ein durchlaufender Posten ist fallen die quasi nicht an.

Im gerwerblich Bereich wird auch grundsätzlich NUR Netto, also ohne Mwste verhandelt.

Die Mwst kommenn dann halt auf die Rechnung drauf und werden vom Entleihunternehmer abgesetzt.

Der letzte in der Wertschöpfungskette kann die Mwst nicht mehr absetzen, - nur DER löhnt die also dann.

Wenn ein Entleihbetrieb wirklich ne Chefsekretärin ausleihen will, die auch den Anforderungen gerecht wird, müsste die locker 35 - 40 € Std kosten.

Dazu gehört dann allerdings erheblich mehr, wie n bissken Lieferscheine sortieren und Rechnungen tippen.

Würdest du den Anforderungen nur ansatzweise genügen, würde sich deine Frage erübrigen.

Auf Grund deiner Frage schätze ich dich so ca. bei der EG 3 der Zeitarbeitstarife ein.

Das ist ungefähr 10€ Br/Std.

Das Rechenbeispiel würde also ca. passen.

Für so ne normale Bürotippse würde ca. 22 -26€/Std +Mwst berechnet.

Dass die Leihbuden durch "Kostensenkung" den Std.Verr.Satz drücken wollen ist klar, jede Leihbude will halt billiger anbieten.

An den o.a. Kosten kannst ja sehen, wo Möglichkeiten der Kostensenkung sein könnten.

Die Leihbude will ihren Gewinnn haben, der Disponent seinen Lohn und seinen Dienstwagen, Büro und Betriebsmittel sind auch kaum verhandelbar.

Bleibt also nur, die Lohnkosten bei den Leihkeulen zu senken und die verkaufbaren Stunden zu erhöhen.

Kosten senkt man in der gesamten Branche durch Betrügereien, z,B. indem die Leihkeulen falsch eingruppiert werden.

Dann kommt z.B. ein Metallbauer mit Berufserfahrung und gültigen Schweißscheinen in EG 3 oder gar nur in EG 2, obwohl der eigentlich lt den Eingruppierungsgrundsätzen in die EG 5, mindestens EG 4 gehört.

Der Beispielmetallbauer würde also selbst nach den Dumpingtarifen um ca 3€/Std betuppt.

Wers nicht glaubt, - selber lesen.

Die "Produktivität", also die verkaufbaren Stunden der Leihkeule erhöht man einfach durch widerrechtliches Plündern des Zeitkontos.

Is grade kein Entleihauftrag vorhanden, wird die Leihkeule dann auf Kosten der Allgemeinheit bei Arbeitsamt geparkt.

Das unternehmerische Risiko der Leihkeulen tragen somit Andere, nämlich die Leihkeule und die Allgemeinheit.

Wenn die Kosten der tragen müsste, der die Leistung in Anspruch nimmt, wäre ne Leihkeule keinesfalls billiger wie eine fest angestellte Arbeitskraft.

tineline2 
Fragesteller
 24.06.2012, 14:03

Herzlichen Dank für die Mühe, die du dir hier gegeben hast, sicher wird sie irgendwann mal jemandem sehr helfen. Schade nur, dass es mit so viel Arroganz sein musste.

Schöne Kakulation, ganz logisch und mir alles bereits bekannt, aber irgendwie am Ziel vorbei, denn ich sagte bereits, dass ich von der Leihfirma im Moment 2000 EUR netto erhalte inkl. aller anderen Benefits. Eine andere Firma bot mir 2500 EUR netto. Das sagt mir aber immer noch nicht, wie viel die Leihfirma vom Kunden kassiert. Du hast mir mit deiner Einschätzung aber das bestätigt, was ich mir selber schon dachte, dass nämlich locker 35-40 oder mehr EURO berechnet werden, auch bedenkend, dass DM zu EUR fast eins zu eins umgerechnet wurden und ich die 47 DM von früher her noch kenne. Man muss hier ja auch bedenken, dass nicht jede Verleihfirma die gleichen Kosten hat und den gleichen Profit einplant, von den anderen gleichen Kosten mal abgesehen.

Noch etwas: Chefsekretärin ist kein Lehrberuf, hat also auch kein zweites Lehrjahr. Man wird es, weil man z.B. Fremdsprachenkorrespondentin o. ä. gelernt hat und in seinem Beruf gut ist. Also lass lieber nächstes Mal deine Arroganz stecken, es könnte nämlich immer mal sein, dass du selber nicht das komplette Wissen intus hast und dann könnte es peinlich werden. Dennoch ... schönen Sonntag noch

Meinereiner67  24.06.2012, 16:58
@tineline2

Moin,

das hat mit Arroganz nix zu tun.

Egal in welchem Beruf, wenn man seine Leistung freiberuflich anbieten will, muss man erstmal ermitteln, was man selbst überhaupt ansetzen muss um überhaupt kostendeckend zu sein.

Dazu gehören auch regelmäßige Fortbildungen usw.

Auch Werbung und Akquise müssen in die eigen Preisfindung mit einfließen.

Dabei kann man auch zu dem Schluss kommen, dass der eigentlich notwendige Preis gar nicht am Markt durchsetzbar ist.

Es kommt auch darauf an, wie Umfangreich dein Leistungsangebot ist.

Wenn du einem Unternehmer ALLES abnimmst, von der Personalbuchhaltung über Rechnungswesen bis zum Marketing usw. dann solltest du auch deine Preise selbstbewusst genug gestalten können.

Wenn du so ne Art Büroservice Freiberuflich anbietest, solltest Du dich aber auch mit den Regeln der Scheinselbständigkeit befassen.

Mit einer Chefseketärin, egal ob freiberuflich, o. angestellt würde ich als Chef z.B. ein Konkurrenzverbot verlangen.

Sonst wäre ja, bei allem Vertrauen, eine notwendige Loyalität zum Unternehmen gar nicht sicher gestellt.

Nach den Regeln der Scheinselbständigkeit darf der Auftragnehmer nicht weisungsgebunden sein und auch nicht von einem einzigen Kunden abhängig sein.

tineline2 
Fragesteller
 25.06.2012, 18:58
@Meinereiner67

Vielen Dank für deine Antwort.

Zur Erklärung, ich möchte keinen Büroservice anbieten, also nicht mich als Mädchen für alles.

Ich möchte mich als Interims-GF-Assistentin anbieten (die Einsätze sind dann immer befristet und dann natürlich auch immer bei einem anderen Kunden, somit wäre die Scheinselbständigkeit nicht gegeben), also genau das, was die Leihfirmen auch anbieten, wenn Sie mich engagieren. Daher muss ich auch wissen, was sie genau für mich in Rechnung stellen, damit ich das ein wenig unterbieten, aber dennoch davon leben kann.

tineline2 
Fragesteller
 25.06.2012, 19:05
@tineline2

Die "Arroganz" bezog sich auf deinen Ton, den du gestern anfangs drauf hattest. Jetzt war er genau so, wie ich es mir erhofft hatte, somit auch dafür vielen Dank.

Ein Konkurrenzverbot gibt es im Bereich der GF-Assistenz nicht, ist mir noch nie begegnet und ich habe immer für große Konzerne gearbeitet. Um das durchzusetzen, müsste das Gehalt schon wesentlich höher sein ;-).

Das ist Vertragsgegenstand zwischen dem Zuhälter (frei nach Norbert Blüm am 1. Mai in Coburg) und dem Entleihbetrieb - davon wird ein Sklave i.d.R nie was davon erfahren. Es gibt aber eine Formel wie man das halbwegs angenähert ausrechnen kann

  • Dein Stundenlohn brutto + 25% davon + 10% für den Zuhälter als Gewinnmarge

Beispiel: 8,00€ + 2,00€ + 1,60€ = 11,60€ die Stunde zzgl Umsatzsteuer. Die 25% sind für die Sozialabgaben und die 10% sind variabel und individuell.

Diese Zahlen unterliegen der Verschwiegenheit. Ich habe mal rein zufällig eine Abrechnung für mich gesehen - ich selbst bekam 7,89€ die stunde und der Entleihbetrieb zahlte für mich 14€ brutto... zwar geistern hier Zahlen von 20 - 30€ rum, was aber schwerlich nicht der Realität entspricht

tineline2 
Fragesteller
 24.06.2012, 10:30

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mir erscheint das ziemlich niedrig, denn ich erinnere mich an 43-47 DM (viele Jahre her), die mein Arbeitgeber für eine Sekretärin mit Englisch bezahlte. Das waren ca. 6900 DM und ich glaube nicht, dass die Zeitarbeitkraft mehr als 3000 DM erhielt.

Ich arbeite zur Zeit auch als Zeitarbeitkraft und erhalte 2000 EUR netto, weil ich hoch qualifiziert bin. Die Leihfirma wird eine Menge mehr Geld für mich erhalten.

Ich will mich selbständig machen und muss daher wissen, was Zeitarbeitfirmen in Rechnung stellen würden, damit ich diesen Wert etwas unterschreiten kann.

Meinereiner67  24.06.2012, 17:48

Moin stelari,

zwar geistern hier Zahlen von 20 - 30€ rum, was aber schwerlich nicht der Realität entspricht

Für mich hat vor ca 1 Jahr n Verleiher mal 26€ berechnet.

Das war für n MaschBauer mit Berufserfahrung.

Bei 7,89€Std Br wäre ein Verechnungssatz von 14€ sicherlich nicht kostendeckend.

Es sei denn die Leihbude hat sich durch irgendwelche Zuschüsse des Jobcenters usw. noch bereichert.

Wenn du dann noch beim Zeitkonto usw betuppt wurdest mag das gehen.

An Sonsten geht das gar nicht für 14€, wenn man eine reguläre und seriöse Kalkulation zu Grunde legt.

Urlaub, Feiertage, Krank, Verwaltungskosten usw. muss ja alles mit in den Std Verrechnungssatz einfließen. + den Unternehmergewinn der Leihbude.

Seriös kalkuliert müsste eine Leihbude, bei einem Std Lohn von 7,89€, für die Leihkeule mindestens 16€ + Mwst in Rechnung stellen.

Ich kann mir das in der Zuhälterbranche lebhaft vorstellen, dass man die Kosten durch mittlerweile allgemein bekannte Betrügereien und widerrechtliche Zeitkontennutzung senken will.

Auch dass man sich gerne der möglichkeiten von Bezuschussungen duch das Jobcenter bedient ist kein geheimnis mehr.

Es scheint in der Branche allgmein üblich zu sein, dass Honorare der Vermittlungsgutscheine usw. sowie Einarbeitungshilfen in Form großzügiger Lohnzuschüsse abgegriffen werden.

Die Honorare der Vermittlingsgutscheine werden über "befreundete" Arbeitsvermittler generiert.

Sind die Fristen für die Bezuschumgen abgelaufen werden die leihkeulen wieder bein "A" geparkt.

wenn ich solche Sachen mit einbeziehe, kann man ne leihkeule auch für 14€/Std verkaufen.

Der Staat zahlt also noch dafür, dass den richtigen Unternehmern die Lust am Einstellen eigener leute madig gemacht wird.

Staatlich subventionierte Arbeitsplatzvernichtung so zusagen.

Das kommt auf die Entgeltgruppe an, nach der sie bezahlt wird. Bei einer Fachkraft ist es mindestens Gruppe 2, in diesem Fall wahrscheinlich 3. Die Tabellen mit den Entgeltgruppen und Tarifen findest Du im Internet unter "IGZ Tarif" oder "BZA Tarif". Geh dann grob davon aus, dass der Kunde das Doppelte dessen zahlt, was der Leiharbeiter bekommt.

stelari  24.06.2012, 09:25

Mit Verlaub - die Entgeltgruppe ist ausschließlich für den Leiharbeiter, das hat mit den Vereinbarungen zwischen Leihbude und Freier nichts zu tun

tineline2 
Fragesteller
 24.06.2012, 10:32
@stelari

Stimmt, ich wollte ja wissen, was der Kunde bezahlen muss und nicht, was der Leiharbeiter erhält.

Meinereiner67  24.06.2012, 12:57
@tineline2

Letzlich würde sich der Verrechnungssazt aus der vergütung der leihkeule ergeben.

@Schlappentiger

Les mal die Neppertarife.

EG 2 is n angelernter Hiwi, ohne Ausbildung.

EG 3 is einer der grade die Gesellprüfung hat ohne Berufserfahrung.

Die Zuhälter versuchen auf diese Weise selbstverständlich die Kosten zu Drücken, bzw den Gewinn zu maximieren.

Dem Entleihbetrieb wird erzählt:" da kommt ne Fachkraft mit Berufserfahrung, die du kaum einweisen wusset."

Die kommt ja auch.

Der Leihkeule wird erzählt, der Entleiher sucht nur n Hiwi.

Wenn mich einer nur als Hiwi bezahlen will, kriegter auch nur nie Leistung.

Bezahlungsgerechte Leistung halt.

Dann muss man mir jede Schraube zeigen, die ich drehen muss und mir auch noch sagen, wie rum.

Schlappentiger  24.06.2012, 13:44
@Meinereiner67

@Meinereiner67

Ich kenne die Nepptertarife, weil ich selbst 4 Jahre "Leibeigener" war. Es wird immer versucht, die EG auf die niedrigstmögliche Stufe zu drücken.

Ich sollte auch mit EG1 (7,63 Euro) meine Maschine selber einstellen und einrichten, obwohl ein hochbezahlter Einrichter da war. Ich habe dann darauf bestanden, in diesem Fall wenigstens nach EG2 bezahlt zu werden. Das wurde natürlich abgelehnt. Ich habe mir dann jede Schraube zeigen lassen, mich extra dumm angestellt und bin auch mal nach einer halben Nachtschicht (allein arbeiten kam da öfter vor) nach hause gegangen, weil ich es "einfach nicht geschafft habe" die Maschine umzustellen. Ich habe dann wenigstens EG 2 bekommen. Verdient hätte ich EG3, aber das ging ja nicht, weil laut Skalventreibertarif eine Gesellenprüfung in einem entsprechenden Beruf (Metall, Machinenbau, etc) hätte dahinter stehen müssen - und als gelernter Einzelhandelskaufmann habe ich die ja nicht.

Jeder Leiharbeiter sollte seine Leistung seinem Lohn anpassen. Leider traut sich das keiner, weil er seine Arbeit nicht verlieren will. Da müssten schon alle an einem Strang ziehen - was die deutsche Mentalität aber verhindert. Immer schön kuschen und jammern, wie schlecht es einem doch geht.

tineline2 
Fragesteller
 24.06.2012, 14:05
@Meinereiner67

und die Frage bleibt weiterhin unbeantwortet...

ach ja, ich vergaß: Bitte mit angeben, ob die MwSt. enthalten ist oder nicht.

tineline2 
Fragesteller
 24.06.2012, 14:10

damit ist natürlich gemeint, ob bei Eurer Angabe des Stundenlohns die MwSt. enthalten ist oder nicht. Also nennt bitte Brutto- oder Nettolohn.