Wohungsgeld trotz Aufhebungsvertrag?

4 Antworten

Wenn es bei Dir um möglichen Bezug von ALG I geht, so bekämst Du von der Agentur für Arbeit sogenanntes ALG I rein nach der Höhe Deines durchschnittlichen Netto-Verdienstes der letzten 6 - 12 Monate in Höhe von 60 oder 67 % je nach Familienstand / Kindern.

Wenn Du keinen wichtigen, anerkennbaren Grund für den Aufhebungsvertrag angeben kannst , kannst Du beim ALG I mit einer Sperrzeit bis zu 12 Wochen rechnen.

Wenn das ALG I alleine nicht zum Lebensunterhalt und die Kosten einer angemessenen Unterkunft reicht, kannst Du neben dem ALG I entweder noch Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragen, oder ergänzendes ALG II .

Hinsichtlich Wohngeld weiss ich momentan nicht, ob diese Leistung während einer Sperrfrist beim ALG I bewilligt werden kann. Beim ALG II wäre es zumindest im Rahmen eines zinslosen Darlehens, oder sogar ersatzweise regulär möglich, wobei hier dann aber auch mit mindestens 30% Leistungsminderung für die Dauer von 3 Monaten gerechnet werden müsste.

ursulamoe 
Fragesteller
 14.06.2018, 12:09

Ich habe in München bei der Paritätischen in Teilzeit gearbeitet, verdienst netto 600, in karlsruhe bekomme ich vielleicht auch einen job bei der Paritätischen aber erst am 01.08.

Nun kann ich die Miete nicht bezahlen. ich habe eine wohnung angemietet da ich ja einen Wohnsitz benötige.

In münchen haben sie mir die Miete bezahlt.

Parhalia2  14.06.2018, 12:24
@ursulamoe

Wie gesagt, geht es hier erst mal um die Frage, ob es um ALG I , oder um ALG II geht. Einen Anspruch auf ALG I hättest Du erst, wenn Du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.

Gehen wir grundlegend mal von erfüllter Anwartschaftszeit auf ALG I aus, würdest Du bei durchschnittlich 600 Euro Netto / mtl. nur 360 Euro ALG I im Leistungssatz von 60 % bekommen. Das wäre schon weniger als die ALG II - Regelleistung im LS = 100 %.

Somit hast Du ein Anrecht, ergänzendes ALG II beim Jobcenter zu beantragen, und zudem auch die Übernahme der Kosten Deiner Unterkunft.

Sollte die Agentur für Arbeit Dir beim ALG I jedoch eine Sperrzeit verhängen, könntest Du dennoch ALG II mit mindestens 30 % Sanktion zzgl. der Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe beantragen.

ursulamoe 
Fragesteller
 14.06.2018, 12:26
@Parhalia2

ich habe 2 jahre in münchen gearbeitet.

Parhalia2  14.06.2018, 12:39
@ursulamoe

Dann stellst Du erst den Antrag auf ALG I bei der Agentur für Arbeit und lässt Dir den Eingang Deines Leistungsantrages dort für den Ergänzungsantrag auf ALG II beim Jobcenter bestätigen.

Danach kannst Du unter Vorlage erstgenannter Eingangsbestätigung von der AfA unmittelbar beim Jobcenter den Antrag auf ergänzendes ALG II zzgl. KDU ( Kosten der Unterkunft + Heizung ) stellen.

Bis zu einer Leistungsentscheidung beim ALG I träte das Jobcenter entsprechend mit ALG II + KDU in Vorleistung.

ursulamoe 
Fragesteller
 14.06.2018, 12:50
@Parhalia2

vielen lieben dank, ich war schon ganz fertig mit den Nerven aus Angst die Wohnung wieder zu verlieren

Parhalia2  14.06.2018, 12:59
@ursulamoe

Gerne geschehen. 😉

Warum willst Du überhaupt eine Beendigung Deines Arbeitsverhältnissses per Aufhebungsvertrag anstreben, wenn Du doch zum 01.08.2018 schon eine Zusage für eine neue Anstellung hast ?

Dann würde ich doch besser gleich zum 31.07 kündigen um nahtlos ab August in ein neues AV eintreten zu können.

Bei bisher 600 Euro Netto dürftest Du gegenwärtig doch ohnehin schon Anspruch auf ergänzendes ALG II + KDU haben, bzw. bereits ergänzendes ALG II beziehen.

So lange Du im neuen Job dabei nicht weniger als derzeit verdienst, hättest Du beim ALG II im ergänzenden Weiterbezug ( je nach Bedarf ) dann noch nicht mal mit einer Sanktion zu rechnen und den Antrag auf ALG I könntest Du Dir mangels Sachlage dann komplett sparen, weil Du dann ja nicht zwischenzeitlich erwerbslos wärest.

ursulamoe 
Fragesteller
 14.06.2018, 13:17
@Parhalia2

Die Leiterin von der Paritätischen in Karlsruhe sagte mir alle Teilzeitstellen werden bis 0106. vergeben, deswegen habe ich einen Aufhebungsvertag bekommen, weil ich von der Paritätischen München nach Karlsruhe gehe.

jetzt hat es die Leitung plötzlich nicht mehr eilig und sagte mir 01.07. oder 01.08.

Deswegen meine Eile und ich brauchte ja einen Wohnsitz.

Nun habe ich schon meine erste Miete bezahlt ( das Geld habe ich mir von meiner Schwester geliehen ) aber bald ist ja schon der 01. Juli und muss schon in 14 tagen meine 2. Miete bezahlen, meine nerven liegen blank ehrlich

Bei einem ALG1 Bezug wird die Miete nicht übernommen.

Nein, das Arbeitsamt zahlt keine Mieten.

.... nein, die Arbeitsämter haben dafür keinen Haushalt.