Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf, danach monatelanger Leerstand, was tun?
Einer meiner Kolleginnen wurde Anfang des Jahres die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt und sie ist ausgezogen. Schon im Frühling war ihr mal aufgefallen, dass die Wohnung leer zu stehen scheint und gestern gingen wir wieder dort vorbei - es sieht immer noch sehr nach Leerstand aus, es ist auch kein Namensschild da. Hätte meine Kollegin da irgendwelche Möglichkeiten? Das wäre doch Betrug?
5 Antworten
Hallo,
anscheinend will der Eigentümer die Wohnung verkaufen oder zu einem höheren Preis neu Vermieten, dies bedeutet, die Kündigung war nichtig. Ich würde mich an einen Anwalt wenden, Umzugskosten und ggf. Schadenersatzansprüche prüfen lassen, falls sie jetzt mehr Miete zahlen muss, hierbei kommt es nicht auf die Grösse der Wohnung an sondern auf den qm- Preis, kann ja sein, dass sie jetzt weniger Miete zahlt, weil die neue Wohnung kleiner ist aber im Ergebnis einen höheren qm- Preis hat.
Absolut richtig, falls das der Fall ist(der Verkauf beabsichtigt)! Einfach mal die Inserate durchgucken;-)
In der Kündigung wegen Eigenbedarf musste zwingend drin stehn, für wen und warum die Wohnung benötigt wird. Habt ihr das geprüft? Natürlich kann ein zulässiger Grund auch nach Auszug wegfallen. Allgemein gilt, dass aus vorgetäuschtem Eigenbedarf resultierender Aufwand des Mieters vom Vermieter entschädigt werden muss. Hier wäre zunächst abzuklären, ob die Kündiung zulässig war und was dazu führte, dass sie nun leersteht. Vermutungen allein nutzen nichts.
wenn das nachweisbar ist, dann ist das Betrug. Das ist Vortäuschung einer falschen Tatsache. Wenn sie den kampf aufnehmen will, soll sie zum anwalt gehen. Vielleicht bekommt sie dann zumindest per Gericht die Unzugskosten erstattet. Genau weiß ich das aber nicht.
Sage Deiner Freundin, sie soll die Finger davon lassen. Der Aufwand, schlüssig vor Gericht zu beweisen, dass kein Eigenbedarf vorliegt, steht in keinem Verhältnis zu einer evtl. Kostenerstattung. Ggf. ist jahrelanger Ärger die Folge !!
Damit macht sich der ehemalige Vermieter Schadenersatzpflichtig für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der unberechtigten Kündigung für die ehemalige Mieterin entstanden sind.
Mein Tip: noch abwarten, bis die Wohning wieder bezogen ist. Wenn dann wirklich jemand, für den kein Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, einzieht, Forderungen auflisten und ggf. anwaltlich geltend machen (ich würde warten, damit der Vermieter nicht doch noch pro Forma einzieht, weil er kalte Füße bekommt).
Das Gericht wird den Vermieter nackt ausziehen, wenn da nach 6 Monaten jemand in der Wohnung wohnt, der nicht Eigenbedarfsberechtigt war oder das Haus verkauft wurde...
@Thorstensm, setzen 6
@WetWilly, weitermachen 1+
Ja. Wenn da jemand wohnen würde. Das kann ich in der Fragestellung aber überhaupt nicht erkennen.
Da merkt man, wie hier jemand urteilt, der keinen blassen Schimmer, dafür aber eine große Klappe hat. Ich kann das so schreiben, weil ich von einem Mieter genau deswegen verklagt wurde und er ist genau deswegen gescheitert, weil er es nicht nachweisen konnte. Und wenn dann der Grund für den Eigenbedarf wegfällt (sagen wir mal fiktiv: Schwester sollte dort einziehen, weil sie am Ort studieren will, und nun einen Studienplatz in einer anderen Stadt bekommt), dann kann man die Hütte auch sonstwie nutzen; also z.B. auch vermieten.
Wenn das der Fall war, hat der Dich verklagende Mieter offenbar einen unterbelichteten Anwalt gehabt.
Deshalb schrieb ich "Abwarten, bis jemand einzieht."
Und wie erfolgt der Nachweis, dass keine Eigennutzung vorgelegen hat? Da wird einen jedes Gericht nackt ausziehen.