Wohnung sehr hellhörig. Mietminderung möglich?

6 Antworten

Du kannst nur Mietminderung geltend machen, wenn du einen Baumangel nachweisen kannst. Hellhörigkeit ist kein Baumangel.

Hellhörigkeit ist baubedingt und speziell bei solchen "Altbauten" garantiert kein Mietminderungsgrund.

Wird es leiser, wenn du die Miete minderst?

Als das Haus erbaut wurde, geschah das nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik mit den damals geltenden Standards. Es ist deshalb jetzt nicht möglich, nach heutigem Stand Ansprüche zu stellen, eine Mietminderung also nicht zulässig. Es bleibt nur die Suche nach einer neuen / anderen Wohnung.