Wohnung besenrein (Mietvertr 1938), müssen ordentlicher Teppichboden und Linoleum raus?
Hallo,
Muttern muss leider ihre Wohnung verlassen (Mietvertrag seit 1938), weil sie trotz Unterstützung nicht mehr alleine leben kann. Wohnung muss besenrein übergeben werden. Muss ich nun Linoleum und gut erhaltenen Teppichboden rausreißen lassen? Weiß natürlich nicht, in welchem Zustand die Wohnung 1938 gemietet wurde.
Vielleicht wichtig: Inzwischen ist sie vor einigen Jahren als Eigentumswohnung verkauft worden, man konnte damals aber meine alten Eltern nicht rausklagen.
Wer weiß die Rechtslage genau? Danke für Eure Hilfe, habe bisher sehr Unterschiedliches gehört!
6 Antworten
Wohnung muss besenrein übergeben werden.
Trotzdem kann der Vermieter verlangen, dass Veränderungen an der Mietsache rückgängig gemacht werden.
Wenn z.B. die Wohnung ohne Teppich war; Du ihn drin lässt und der Vermieter das duldet, dann gilt für den nächsten Mieter dass die Wohnung mit Teppich vermietet wurde und wenn der dann abgenutzt ist, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.
Da es 1938 wohl noch keine Teppichböden gab kann der Vermieter möglicherweise verlangen, dass dieser entfernt wird.
Ich würde bei einem derart alten Vertrag "Linoleum" und Teppichboden drinlassen.
Wer weiß die Rechtslage genau?
Ich: Selbstverlegter Bodenbelag wäre zu entfernen. Rechtsgrund: Rückbaupflicht in den angemieteten Zustand.
Davon wäre bei Anmietung der Whg. in der Vorkriegszeit auszugehen :-O
Und genau das klärt man bei rechtzeitiger Begehung der Mietsache mit dem VM und lässt sich das schriftlich geben (Mängelfreiheit Übergabeprotokoll).
Jeder andere Rat hierzu ist grob fahrlässig, riskiert man bei dessen Befolgung Schadensersatzforderungen wg. Ersatzvornahme oder Mietausfall :-O
G imager761
Besenrein heisst, vorhandene Böden drin lassen.
Warum redest du nicht einfach mit dem Vermieter?