Wohnsitz abmelden? (Wenn Arbplz. 300km entfernt ist und man bei einem Freund lebt)?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne dass ich Anwältin wäre: Mach es so, wie Du es offensichtlich vor hast. Du könntest ja (theoretisch) jede Woche bei einem anderen Kumpel - sagen wir mal im Umkreis von 20-30 km von Deinem Job entfernt - pennen. Solltest Du dann jede Woche eine neue Adresse an Deinem Arbeitsort (als Zweitwohnsitz) angeben? Dich alle 7 Tage ummelden? Das kann ja wohl kein Staat von seinen Bürgern verlangen ... Und wenn kein Kumpel daheim ist (Sommerferien/ Familienväter z.B.) dann sollst Du Dich unter der Adresse vom Hotel oder der Jugendherberge anmelden für die kurze Zeit? Außerdem: Es wird wohl kaum ein Hotel bereit sein, Dich unter seiner Adresse anzumelden, wenn Du nicht für eine ausreichend lange Zeit bleibst ... meine Einschätzung: Wichtig ist, dass (außer Deiner Arbeit) Dein Lebensmittelpunkt am (Erst)wohnsitz ist. Wichtig zum Beispiel dass Du Deine Post dort regelmäßig bearbeitest ... dass man Dich über diese Adresse mit wichtigen (evtl. eiligen) Nachrichten erreichen kannst. In Zeiten von mail und Handy aber wohl nicht mehr so bedeutend ... Ich kenne einige Menschen, die tatsächlich unter der Woche pendeln mit Distanzen von 100-150km/1 Strecke. Allerdings sind die alle mit dem ICE unterwegs und nutzen die Fahrt zum Arbeiten ... klar werden die Tickets (bzw. schwarze Bahncard) bei der Steuer angegeben ... 300 km/Strecke dürfte da schwer werden ... wenn Du mit dem Auto fährst, sollte es problemlos gehen 1 mal/Woche hin (Sonntag oder Montag) und 1 mal/rück (Ende der Arbeitswoche). Bei 600 km Fahrt/Tag dürften die "Finanzler" hellhörig werden ... Soviel von mir an Gedanken dazu. Ich wünsche Dir, dass es noch fundiertere Antworten hier gibt ...

Mimimi070 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 23:42

Vielen lieben Dank für die tolle Antwort :) wenn ich nicht pendeln würde und keine Pendelkosten angebe, aber ja 300km weiter arbeite..denkst du dass es dann hinterfragt wird wo jetzt mein Lebensmittelpunkt ist?

Du musst keinen Zweitwohnsitz melden.

Das Finanzamt wird die Pendelkosten akzeptieren. Muss es bei Monteuren ja auch, die von Montage zu Montage (von pension zu Pension) pendeln und nicht jedesmal den Wohnsitz ummelden! Nachsendeantrag für Post stellen ist wichtig!

Dem Arbeitgeber den vorübergehenden Wohnort mitteilen und gut ist. Also: Erreichbar unter Herr/Frau Mimimi c/o Herr Mustermann, Musterstr. in Musterstadt.

Was die FHS davon halten, ist irrelevant. Denen gibst du wie der Firma die (vorübergehende) Adresse an.

Was wichtig und zu beachten ist: Länger als 6 Wochen Aufenthalt beim freund? dann muss er das seinem Vermieter melden wegen der erhöhten nebenkosten. Und die soll er dir in rechnung stellen und quittieren.

Mimimi070 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 23:16

Verstehe!! vielen dank :) und wenn ich nicht pendle, muss ich ja auch keine Pendelkosten absetzen. Dann vermute ich interessiert es das Finanzamt eh nicht.

  • interessiert es einen Arbeitgeber ob ich abgemeldet bin aus Stadt X bzw. Wo mein Wohnsitz ist, wenn ich versichere immer pünktlich zu sein?

Nein, das ist Dein Problem. Deine Firma ist ja nicht das Einwohnermeldeamt.

Du musst Dich nicht abmelden, da Du ja Deine Wohnung weiterhin behältst.

Ob Du einen Nebenwohnsitz vor Ort anmelden musst, kannst Du mit dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde besprechen, da die Regelungen variieren. Hochschulen, Arbeitgeber, Krankenkasse interessiert das normalerweise nicht,solange Du EINE feste Meldeadresse hast, zu der sie ihre Post schicken können.

Nur beim Staat kann es tricky werden, eben wg. eventueller Zweitwohnsitzsteuer oder beim Absetzen der Fahrtkosten.

Mimimi070 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 23:05

Danke für die gute Antwort, das war schon etwas hilfreich :)

Ich pendle auch 400 km zu einem Bekannten geht seit Jahren alles ohne Probleme.

Mimimi070 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 22:57

Das war deinem Arbeitgeber egal? Und einen Zweitwohnsitz hast du nicht?

m23j01p63  21.04.2018, 23:00
@Mimimi070

Nein, keinen Zweitwohnsitz.

Dem Arbeitgeber ist es egal wo man gemeldet ist.