Wohnrecht-besitzer ist ausgezogen. Erlischt das Wohnrecht?

5 Antworten

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Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt nicht unbedingt mit dem Auszug des Berechtigten aus der Wohnung! Zu prüfen ist außerdem, ob es sich um ein persönlich bedingtes Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis handelt oder vielmehr um ein sogenanntes Nießbrauchrecht, bei dem der Berechtigte außer der eigenen Wohnberechechtigung die Möglichkeit hat, dieses Recht Dritten gegen Entgeld zu überlasssen. Aufschluß darüber gibt Ihnen kein Gesetz, dem Sie so gerne glauben würden, sondern der Inhalt der ursprünglichen Eintragungsbewillung, die Grundlage für die vom Grundbuchamt vorgenommene Eintragung in Abtl. II des Grundbuches ist, Sie Schwergläubiger!

Ayssa  28.07.2010, 17:38

Bis auf die letzten zwei Worte war es eigentlich ne gute Antwort.

schelm1  28.07.2010, 17:40
@Ayssa
@ Ayssa - was stört Sie denn bei der Selbstdefinition des Fragestellers an den beiden letzten Worten meiner Antwort?

gefragt von ProPhiL vor ca. 1 Stunde Ich bin mir nicht sicher wie das Wohnrecht definiert ist,... Bitte mit Quelle,

ich glaub doch sonst keinem :)

meine Qualitäten sind hinlänglich bekannt!

Ayssa  28.07.2010, 18:53
@schelm1

@ schelm1:

Quellen zu verlangen finde ich nicht schlimm. Ich glaub auch nicht leichtgläubig alles, was man mir alles gegeben verkaufen möchte. Grade wenn etwas mit Recht zu tun hat, würde ich auch gerne gegebenenfalls entsprechende Paragraphen oder ähnliche Fallbeispiele sehen.

Von daher bin ich der Meinung, dass so eine Betitelung (vorallem mit dem Ausrufezeichen dahinter) wie eine Beleidigung wirken kann. Das wollte ich mit meinem Kommentar kritisieren.

Und verzeihen Sie, wenn ich das mal so direkt sage, aber: Nö, mir sind Ihre Qualitäten (Meinten Sie vielleicht Qualifikationen? Macht für mich mehr Sinn) keineswegs bekannt.

schelm1  29.07.2010, 21:11
@Ayssa

Lesen Sie sich doch einfach mal ein!

Das Wohnungsrecht gibt es nicht, es kommt immer auf die Vereinbarungen an, die der Eintragung im Grundbuch zugrunde liegen.

Grundsätzlich, aber nicht zwingend, wird ein Wohnungsrecht unentgeltlich und lebenlang gewährt, aber erlischt nicht mit Auszug es sei denn, der Berechtigte würde es nicht mehr nutzen können, etwa bei gradieller Demenz oder irreversibler vollstationärer Pflegebedürftigkeit, etwa Z. n. Schlaganfall.

Es soll Notare geben, die hier nur mit vorausschauenden Auflassungsvormerkungen Eintragungen beantragen :-)

Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt nicht mit dem Aus-/Umzug des Berechtigten, sondern nur mit dessen Ableben. Der Berechtigte muß sich auch weiter an den anfallenden Nebenkosten beteiligen.

Allerdings muß man um die Frage genau beantworten zu können, die genau Formulierung im Grundbuch kennen.

Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und gilt nur für den Eingetragenen (und seine Erben?).

Es kommt auf jedes Wort bei der Eintragung im Grundbuch an.

schelm1  28.07.2010, 16:40

Gefragt ist, wann und wodurch ein solches Wohnrecht ebtl. erlischt, nicht wem es dient!

Diese Frage sollte man einen Notar klären lassen.