Wohngeld für Student mit deutschem Pass im EU Ausland

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld, weil Du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast.

skippie2014 
Fragesteller
 16.11.2014, 17:41

Die Bedingungen für den Studenten wären für Deutschland erfüllt. In Deutschland würde es einen Wohngeld /Mietzuschuss geben. Die FRage ist, ob im EU Ausland ein Student, der in Deutschland Anspruch auf Wohngeld hätte, den Zuschuss auch dort bekommen kann. (deutscher Pass, deutsche Meldeadresse)

jurafragen  16.11.2014, 18:02
@skippie2014

Da geht aber einiges durcheinander. Bafög gibt es grundsätzlich auch im Ausland.

Was verstehst Du denn unter Mietzuschuss?

skippie2014 
Fragesteller
 16.11.2014, 18:06
@jurafragen

Der Student ist "dem Grunde nach" aus der Bafögförderung ausgeschieden ( ist jetzt 5. Semster an der Uni, hatte aber 2 Semester wiederholt und nicht die erforderlichen ECs für das Formblatt 5 geholt).

" Mietzuschuss" ist die Form von Wohngeld, die der Student in einem WG Zimmer in Deutschland vom Wohngeldamt jetzt bekommen hätte.

jurafragen  17.11.2014, 11:00
@skippie2014

Gut, jedenfalls bleibt es dabei, dass kügrundsötzkich kein Anspruch besteht, wenn Du dem Grunde nach Bafög-berechtigt bist. Das kömntest Du mit einem Teilzeitstudium umgehen. Aber meines Erachtens gibt es für Wohnraum im Ausland kein Wohngeld und auch schon kein örtlich zuständiges Wohngeldamt.

Du müsstest auf niederländische Sozialleistungen zurückgreifen.

skippie2014 
Fragesteller
 17.11.2014, 17:53
@jurafragen

Danke für die Antworten! In den Niederlanden gilt der Sudent als "Deutscher" und kann die "vergünstigungen" dort nicht bekommen. Dann müsste man dort eine gewisse Stundenzahl arbeiten und dort Krankenversichert sein. Nun steht der Student mit guten Punktzahlen und mit positiver "Laufbahneinschätzung" der Dozenten an dem Punkt, ob das Studium irgendwie finanzierbar ist.

TreudoofeTomate  18.11.2014, 13:57
@skippie2014

Ja, über ein Bankdarlehen.

Nein, bei Wohngeld handelt es sich um eine subjektivierte Objektförderung. Da das Objekt außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes (Deutschland) liegt, gibt es für dich kein Wohngeld.

Wohngeld wird in den DEUTSCHEN Gemeinden gezahlt, wenn das Einkommen entsprechend ist. Welche Gemeinde soll denn für den Wohnsitz in Holland zahlen?