Wohngeld auch wenn ich mit jemanden zusammen wohne?
Hallo zusammen! Ich habe im internet einen wohngeld rechner gefunden allerdings berücksichtigt dieser keine wohngemeinschaft. meine situation ist diese: ich bin 22 jahre alt und wohne mit meinem freund zusammen. nun bin ich arbeitslos geworden und unser einkommen hat sich schwer vermindert. Ich will kein arbeitslosen geld und mache deswegen übergangsweise bis ich wieder eine vollzeit stelle habe einen midijob auf 800,00 euro basis davon bleiben mir ca. 637,00 nach abzug der steuern( arbeitslosengeld wären genau 12,00 euro mehr). mein freund verdient in seiner vollzeit stelle 1120,00 euro netto. normalerweise würde das ja reichen aber nun ist es so das wir noch einige abtragungen von ratenkrediten haben und uns somit nicht mehr viel zum leben bleibt. unsere wohnung hat zwei zimmer 65,00qm² und kostet 570,00 euro warm (ohne strom) und wer meint das dass zu teuer ist bei uns sind die mieten unwahrscheinlich teuer und im gesammten ist dies eine recht günstigewohnung! es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte und mir sagen kann wieviel wohngeld ich bekommen würde.
liebe grüße sabbel0988
4 Antworten
Deine Idee mit dem Wohngeldrechner war nicht verkehrt. Du wohnst mit deinem Freund zusammen. Ich gehe mal davon aus, auch schon länger als ein Jahr. Also seid ihr beide Haushaltsmitglieder. Gib bei der entsprechenden Frage die Zahl 2 ein.
Gesetzlich wird eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft unterstellt, wenn ihr mindestens ein Jahr zusammen lebt oder ein gemeinsames Kind habt oder ein gemeinsames Konto und noch ein, zwei andere Tatbestände. Natürlich könnt ihr euch losgelöst von der gesetzlichen Vermutung auch zu einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bekennen. Dann erfolgt die Wohngeldberechnung für euch beide zusammen.
Ansonsten würde eine Bearbeitung als Wohngemeinschaft erfolgen, d. h. jeder von euch muss einen eigenen Wohngeldantrag für seinen Teil der Wohnung stellen.
dem amt muß du nachweisen aus welchem grund du wohng. haben willst, die miete wird durch 2 geteilt,mietvertrag,verdienstbesch. muss vorliegen, sonst zwecklos
Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, könnt ihr auch nur gemeinsam Wohngeld beantragen. Es sei denn du wärst Untermieter mit einem hieb- und stichfesten Untermietvertrag.
Um gemeinsam Wohngeld zu erhalten, muss kein gemeinsamer Mietvertrag existieren. In einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wären sie als Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen.
ich dachte esgeht nicht um einen gemeinsamen vertrag sondern wegen dem verdienst?! wenn ich angebe das ich die hälfte von miete und nebenkosten abgeben muss bin ich und auch das amt ja günstiger dran als wenn ich alleine wohne...
Diese Frage kann dir nur das zuständige Amt beantworten.
Normalerweise werden aber bei Beihilfen Kreditraten nicht berücksichtigt.
nein erst seit november 2010 also ca 8 monaten. und was macht das aus wenn wir mehr oder weniger als ein jahr zusammen wohnen?