Wofür soll man sich eine"Getrennt-Lebend-Bescheinigung" ausstellen lassen?

3 Antworten

Eine Bescheinigung ist dann wichtig, wenn man vorhat, die Scheidung nach einem oder drei Jahren durchzuusetzen. Hierfür sind ja - bei einvernehmlicher Scheidung ein, bei Scheidungswille seitens einer Person drei Jahre Trennungszeit vorgesehen.

Gerade wenn einer der beiden Partner die Scheidung nicht will, ist es wahrscheinlich sinnvoll, so eine Bescheinigung zu haben, weil sonst die Scheidung unnötig in die Länge gezogen werden kann.

Ansonsten sehe ich diese Trennungsbescheinigung nur als sinnvoll an, um den anspruch auf eine günstigere Steuerklasse durchzusetzen ( z.B. von 5 auf 1 - oder 2, wenn der Familie Kinder angehören)

das stimmt, ab dem offiziellen Tag des Getrenntlebens kommt man in eine andere Steuerklasse....das ist zwar blöde wie das gehandhabt wird,aber es ist so...

im Jahr der Trennung gilt die alte Steuerklasse,erst im folgenden Jahr kommt man in die andere Steuerklasse,darum trennt man sich am besten zu Jahresanfang,weil man dann seine finazielle Situation besser regeln kann.

  1. muss ich dann in der Steuererklärung unter Familienstand dauernd getrennt angeben, was die Steuerklasse 1 nach sich zieht ud außerdem werden beide noch rechtlich liierten Partner nicht mehr steuerlich zusammen veranlagt , sondern jeder einzeln

  2. für eine Scheidung sind ja die 2 Jahre getrennt von Tisch und Bett relevant und damit habe ich es schwarz auf weiß

Sorry, Andreas, aber die Trennungsfristen sind meines Wissens anders:

Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Jahr, bei Scheidungswille von nur einer Person sind es drei Jahre.

@Wieselchen1

aber in der regel sind es die Zwei Jahre..Ausnahmen gibt es immer wieder und die kann man ja nicht alle aufzählen..

@andreas48

"Um den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das BGB dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen an die Hand[2]:

  1. Leben die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, so wird die Zerrüttung vermutet, sofern diese als „nicht heilbar“ angesehen wird: wollen beide Ehegatten geschieden werden („einverständliche Scheidung“) oder besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen, ist unwiderlegbar von einer Zerrüttung auszugehen.
  2. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Auch diese Vermutung ist unwiderlegbar.

Ist die Fortsetzung der Ehe einem der Ehegatten eine unzumutbare Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB), die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe aber vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden. Eine solche unzumutbare Härte wird angenommen, wenn Misshandlungen vorliegen, oder der Ehegatte beispielsweise eine weitere Person in die Ehe aufnehmen wollte (im Stil einer "Ménage à trois"). Deutsche Gerichte tendierten in der Vergangenheit dazu, den Begriff immer weiter zu fassen und immer neue subjektiv empfundene unzumutbare Härten zu akzeptieren."

So steht es bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung#Tatbest.C3.A4nde

Woher hast du dein Wissen von zwei Jahren? Das ist mir nämlich nicht bekannt.

@Wieselchen1

die zwei Jahre kenne ich zumindest noch von den netten Hinweisen der Anwältin bei meiner Scheidung..aber zumindest hat sich hier vielleicht was geändert..aber darum ging es ja nicht in der Frage, sondern um die Bescheinigung..und egal , was für Fristen sind..ich habe es schwarz auf weiß

@andreas48

Kann es sein, dass du aus der Schweiz bist? Bin beim Googlen darauf gestoßen, dass in der Schweiz die Trennungsfrist tatsächlich 2 Jahre beträgt. Hier in Deutschland ist es schon seit mindestens 20 Jahren so. Kenne ich von meiner Scheidung :-)

@Wieselchen1

nöö.. Exilsachse im Ländle