Wo steht, ob in einem Betriebs- und Bürogebäude ein Behinderten-WC eingebaut werden MUSS?

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Gesetzliche Grundlagen: Nach SGB IX § 71( Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9 ) sind die Unternehmen mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen verpflichtet, auf 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dazu gehört natürlich auch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für die beschäftigten behinderten Menschen (SGB IX § 81 Abs. 4). Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch die Bereitstellung geeigneter Toiletten für die jeweilige Art der Behinderung.

Praktische Ausführung: Bereitstellung heißt, dass die Toiletten von ihrer baulichen Beschaffenheit für die beschäftigten behinderten Menschen geeignet sind. Es muss nicht zwingend für jede Behindertengruppe eine nur für diese zugängliche Toilette geschaffen werden. Auch für Nicht-Behinderte kann die Toilette zugänglich sein.

Diese baulichen Anforderungen sind in der DIN Norm DIN 180 25 (Wohnungen)und 180 24 (öffentliches Bauen) technisch beschrieben.

Diese Bestimmungen beschreiben die Bereitstellung von Toiletten, eine gesetzliche Regelung bezüglich der Nutzung besteht nicht.

Eine solche Regelung kann im Zuge des Mitbestimmungsrechtes von Betriebsräten nach § 87, Abs. 1 Nr.1 "Ordnung im Betrieb" Bteriebsverfassungsgesetz analog entsprechendes Mitbestimmungsrecht für Personalräte / Mitarbeitervertretungen - betrieblich vereinbart werden.

Stand: 25.09.2003

RolfHoegemann  16.07.2008, 21:03

Hier die Quelle:

http://kuerzer.de/behindertentoilette

LaOla60  16.07.2008, 21:31
@RolfHoegemann

diese Regelung wonach 5% Behinderte eingestellt werden müssen, kann aber über eine Geldzahlung umgangen werden

RolfHoegemann  16.07.2008, 21:49
@LaOla60

Ob man sich dann auch mit einer Geldzahlung um das Behindertenklo "drücken" kann? ;-)

LaOla60  17.07.2008, 06:36
@RolfHoegemann

das wäre ja mal eine Frage bei GF wert :-))

Ganz einfach Betriebe mit einer gewisse Anzahlvon Mitarbeiter sollen behindert Menschen einstellen.Dies wird auch gefördert.