Wo darf man mit so einem Teil landen und starten?

4 Antworten

ich glaube das du dann trotzdem an einen Flugplatz gebunden bist. und einen Flugschein braucht man auch noch xD

Hallo,

Antworten gibt es entweder bei der zuständigen Luftfahrtbehörde Deines Bundeslandes (Regierungspräsidium, Luftamt, Landesbetrieb Mobilität) oder beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.

Selbst in Deutschland sind einige Dinge erlaubt, von denen man denkt, sie gehen nicht, deshalb wende Dich für eine rechtssichere Antwort an die entsprechenden Behörden.

1.: Es ist in Deutschland als Ultraleicht registriert, also besteht erstmal Flugplatzpflicht. So. 2.: Ausnahmen gibt es, wenn du ein Privatgrundstück hast, welches die entsprechenden Vorausetzungen bildet, einen Flugplatz darzustellen, sprich sicheren Betrieb ermöglicht. 3.: Wo kein Kläger, da kein Richter. All das weiß Otto Normalbürger nämlich i. d. R. nicht und ich will nicht wissen, wie viele Leute abends nach der Arbeit schnell noch ein paar Runden mit ihrem UL drehen, das sie vom nächsten Feldweg starten, egal ob Gyrocopter oder Motorschirm...

In Deutschland darfst Du nur sauf Flugplätzen starten und landen, ausser im Notfall natürlich. Und Du brasuchst eine Lizenz für diese Art Fluggerät.