Wird Verpflegungsgeld an unterhaltsberechnung angerechnet?

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Spesen werden zu 1/3 zum Einkommen zugerechnet, wenn du nicht nachweisen kannst das sie ganz verbraucht werden.

Spesen werden als "Verpflegungsmehraufwand" ausgezahlt. Dieser Mehraufwand wird abgegolten, ist also für den Empfänger ein "durchlaufender Posten"

Das OLG Braunschweig hat 2005 geurteilt, daß Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen kein anrechenbares Einkommen ist.

Spesen werden teilweise angerechnet, da du ja dadurch eine Ersparniss bei den allgemeinen Verpflegungskosten hast.

hugoleser  19.03.2012, 21:16

Wobei es mal zu klären wäre, wie sich die Ersparniss zusammen setzten soll. Man rechne mal nach. Toiltettengang 1 x - 0,70 € , Duschen einmal täglich zwischen 2,50 € und 5 €.. Ein Becher Kaffee 3,20 € und bei sehr viel Pech noch 10 € für die Übernachtung auf einem Autohof weil alle anderen Parkplätze voll. Man sieht also: von Ersparniss kann keine Rede sein. Bei den obengenannten Posten hat der arme Kerl noch nicht einmal was waremes gegessen oder gefrühstückt, welches auch nochmal mit ca. 20 € für beides zu buche schlägt.

Eifelmensch  20.03.2012, 04:33
@hugoleser

Das ist mir durchaus bewusst. Ich gebe ja nur wieder, wie es vor Gericht gesehen wird. Dort rechnet man die Pauschale in der Regel zu 1/3 dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzu, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass keine Ersparnis eintritt.

Hallo, mein Mann bekommt täglich 6,-€ Spesen ( LKW-Fahrer), die werden ihn voll mit angerechnet. Festgelegt vom OLG Karlsruhe. Grüßle Fraule

lilli2007  19.05.2011, 18:21

das kommt auf das OLG an das OLg Zweibrücken recnet nur 1/3 an