Wird Nachtschichtzulage auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Arbeitslosengeld reicht nicht,um alle Zahlungen zu erfüllen.Vom Minijob auf 450€ darf man nur 165€ behalten. Auch das reicht nicht aus. Aber anders geht's halt nicht,ist ja nur für 6 Monate. Bei mir fallen auch noch 100% Feiertagzuschlag auf den Stundenlohn und etwas an Sonntagzuschlag und Nachtschichtzulagen an, wenn ich Gelegenheit habe, an diesen Tagen zu arbeiten. Werden diese Zulagen voll abgezogen?
4 Antworten
Manchmal wird offenbar nichts angerechnet.
Der Nebenverdienst aus einer Tätigkeit, die der Arbeitslose bereits in den letzten 18 Monaten vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I mindestens 12 Monate ausgeübt hat (so genannter fortgesetzter Nebenverdienst), wird nicht angerechnet (§ 141 Abs. 2 SGB III).
Ja denkst du das wird dir geschenkt? Nicht angerechnet wird Trinkgeld. Also einen Job suchen wo du Trinkgeld bekommst.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass dir Geld abgezogen wird. Wie gesagt, Trinkgeld wird nicht angerechnet, da es sich dabei um eine Schenkung handelt. Also eine Bar suchen, am besten in einem Club und Geld verdienen.
Wen du so 3 monte abeitst dan wird das in den 63 % einfliesen da dein löhne dafür berücksichtiegtwerden!
Also 63 % von deinem veridinst bekomst du bei alg 1!
ich bekomme schon 63% vom Lohn,muß aber im minijob dazuverdienen und darf dann nur 165 € behalten
Ja werden sie.mehr Arbeit bringt dir da nix
ich habe von meinem Lohn für meine Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wofür war das ???