Wird Nachtschichtzulage auf Arbeitslosengeld angerechnet?

4 Antworten

Manchmal wird offenbar nichts angerechnet.

Der Nebenverdienst aus einer Tätigkeit, die der Arbeitslose bereits in den letzten 18 Monaten vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I mindestens 12 Monate ausgeübt hat (so genannter fortgesetzter Nebenverdienst), wird nicht angerechnet (§ 141 Abs. 2 SGB III). 

Woher ich das weiß:Recherche

Ja denkst du das wird dir geschenkt? Nicht angerechnet wird Trinkgeld. Also einen Job suchen wo du Trinkgeld bekommst.

Sesselschoner 
Fragesteller
 26.06.2018, 12:11

ich habe von meinem Lohn für meine Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wofür war das ???

ungehorsam  26.06.2018, 12:15
@Sesselschoner

Das hat aber nichts damit zu tun, dass dir Geld abgezogen wird. Wie gesagt, Trinkgeld wird nicht angerechnet, da es sich dabei um eine Schenkung handelt. Also eine Bar suchen, am besten in einem Club und Geld verdienen.

Wen du so 3 monte abeitst dan wird das in den 63 % einfliesen da dein löhne dafür berücksichtiegtwerden!

Also 63 % von deinem veridinst bekomst du bei alg 1!

Sesselschoner 
Fragesteller
 26.06.2018, 12:10

ich bekomme schon 63% vom Lohn,muß aber im minijob dazuverdienen und darf dann nur 165 € behalten

Ja werden sie.mehr Arbeit bringt dir da nix