Wird die Stundenanzahl als Werkstudent überprüft und gilt die Corona Pandemie als vorlesungsfreie Zeit?

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Hi,

Laut Auskunft der Techniker Krankenkasse gilt die Schließung der Uni tatsächlich als vorlesungsfreie Zeit, d.h. du kannst auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und bleibst trotzdem Werksstudent:

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-werkstudenten/hochschule-wegen-coronavirus-geschlossen-mehrarbeit-studenten-2080820

Dabei musst du aber die 26 Wochen-Grenze beachten: Unabhängig davon, ob du in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden arbeiten darfst, wirst du versicherungspflichtig, wenn du mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeitest.

Zu der zweiten Frage: es wird jede Woche betrachtet, nicht der Monat.