Wird die Stundenanzahl als Werkstudent überprüft und gilt die Corona Pandemie als vorlesungsfreie Zeit?
Hallo,
ich habe vor einer Woche einen Werkstudentenvertrag unterschrieben.
1.Da ich mich derzeit im siebten Semester befinde frage ich mich, ob die Corona Pandemie, wo die Universitäten und Fachhochschulen geschlossen sind, als vorlesungsfreie Zeit gilt auch wenn wir auf die Onlinelehre umgestiegen sind und Ende Januar die Klausuren schreiben werden.?
2. Die andere Frage wäre, ob jemand meine Stunden in der Woche kontrolliert oder es ausschlaggebend ist, dass ich im Monat nicht über 80 Stunden komme.?
Liebe Grüße
1 Antwort
Hi,
Laut Auskunft der Techniker Krankenkasse gilt die Schließung der Uni tatsächlich als vorlesungsfreie Zeit, d.h. du kannst auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und bleibst trotzdem Werksstudent:
Dabei musst du aber die 26 Wochen-Grenze beachten: Unabhängig davon, ob du in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden arbeiten darfst, wirst du versicherungspflichtig, wenn du mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeitest.
Zu der zweiten Frage: es wird jede Woche betrachtet, nicht der Monat.